Sanierung Grundschule mit Turnhalle in Sandberg Fachplanung Techn. Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sandberg
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sandberg-rhoen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gk-projektmanagement.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Grundschule mit Turnhalle in Sandberg Fachplanung Techn. Ausrüstung
Die Gemeinde Sandberg plant die Sanierung der Grundschule Sandberg einschließlich der Turnhalle mit Neben- und Sanitärräumen.
Das Schulgebäude wurde 1981 als Grund- und Hauptschule errichtet und 1990 durch einen Anbau erweitert. Der zweigeschossige Massivbau befindet sich auf einem Hanggrundstück. Das Erdgeschoss ist hang-seitig eben zugänglich, das Untergeschoss ist auf der Talseite eben zugänglich und bindet in das Erdreich ein.
Die Turnhalle sowie dazugehörigen Neben- und Sanitärräume ist in das Schulgebäude integriert.
Fortsetzung unter II.2.14) je Los
Los 1 HLS nach § 53 Anlagengruppen 1 + 2 + 3 + 8
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung
(HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
Los 1 für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 + 8.
- Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9
- vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht;
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen der Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Informationen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
- Befähigung zur Berufsausübung (Mindestkriterien / Formale Ausschlussgründe) nachIII.1.1).
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2) (max. Punktezahl: 10 Punkte).
- Berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3a) (max. Punktezahl: 5 Punkte).
- Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3b) (max. Punktezahl: 81 Punkte).
- Besondere Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3c) (max. Punktezahl: 40 Punkte).
- Technische Ausstattung nach III.1.3d) (max. Punktezahl: 5 Punkte).
Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 141 Punkten. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahl- und der Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1 - 8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Fortsetzung aus II.1.4)
Durch die aktuellen Schülerzahlen werden nicht mehr alle Räume benötigt. Die zukünftige Schule wird einzügig für 4 Klassen mit Zusatzräumen und Mittagsbetreuung / Ganztagsbetreuung.
Der östliche Erweiterungsbau aus dem Jahr 1990 sowie Teile des Nordflügels im Erdgeschoss sollen anderweitig genutzt und vermietet werden. Durch die bauliche Trennung dieser Bereiche vom restlichen Schulgebäude können diese Flächen bei der Kostenermittlung sowie der anstehenden Sanierung unberücksichtigt bleiben.
Auf Grundlage von Begehungen und Einschätzungen eines Statikers, kann davon ausgegangen werden, dass die Tragkonstruktion und der Rohbau in einem guten Zustand sind. Die technischen Anlagen, die Oberflächen sowie die Fassade sind veraltet bzw. entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und müssen erneuert werden.
Folgende Teilmaßnahmen für Los 1 HLS sind angedacht:
Die Sanitären Anlagen sollen komplett erneuert werden.
Die bestehende Heizungsanlage soll erhalten bleiben. 2013 wurde die ehemalige Elektroblockspeicherheizung durch eine Hackschnitzelanlage kombiniert mit einem Heizölkessel eingebaut. Es ist durch die Gemeinde Sandberg beabsichtigt auf eine Nahwärmeversorgung umzusteigen. Eine Aussage, wann dies erfolgen soll, kann derzeit nicht gegeben werden.
Die vorhandene Anlage soll so modifiziert werden, dass die derzeit separate Elektroheizung der Sporthalle zurückgebaut und in die Hackschnitzel-Heizanlage integriert wird, sodass die Beheizung der Sporthalle ebenfalls über diese Anlage erfolgen kann.
Eine dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist angedacht
Für die Maßnahme soll eine Förderung bei der Regierung Unterfranken beantragt werden. Vorgespräche haben bereits stattgefunden, ein Raumprogramm wurde genehmigt. Im Hinblick auf die Anerkennung von Räumen für die geplante Ganztagesbetreuung sowie die Sanierung der Turnhalle ist es durch die Gemeinde beabsichtigt eine Ergänzung zum Raumprogramm zu beantragen.
Die Ergänzung zur Turnhalle wurde bereits genehmigt, die der Ganztagsbetreuung steht noch aus.
Es handelt sich um eine nach FAG / FA-ZR geförderte Maßnahme.
Herausforderung der Sanierung ist u.a. die räumliche und kostenmäßige Abgrenzung des förderfähigen Grundschulbereiches von Gebäudebestandteilen, die aus baulicher Sicht mitsaniert werden, jedoch nicht förderfähig sind.
Die Baukosten für KG 400 werden anhand von Kostenrichtwerten mit ca. 2,19 Mio. € brutto angenommen.
Kennzahlen:
Nettoflächen Schulgebäude inkl. Sporthalle = 2.135 m²
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Bau- / Förderantrag Mitte 2023
- Bauausführung ab Frühjahr 2024
- Gesamtfertigstellung 2025
Los 2 ELT nach § 53 Anlagengruppen 4 + 5
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung
(HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
Los 2 für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5
- Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9
- vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht;
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen der Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Informationen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
- Befähigung zur Berufsausübung (Mindestkriterien / Formale Ausschlussgründe) nachIII.1.1).
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2) (max. Punktezahl: 10 Punkte).
- Berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3a) (max. Punktezahl: 5 Punkte).
- Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3b) (max. Punktezahl: 81 Punkte).
- Besondere Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3c) (max. Punktezahl: 48 Punkte).
- Technische Ausstattung nach III.1.3d) (max. Punktezahl: 5 Punkte).
Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 149 Punkten. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahl- und der Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1 - 8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Fortsetzung aus II.1.4)
Durch die aktuellen Schülerzahlen werden nicht mehr alle Räume benötigt. Die zukünftige Schule wird einzügig für 4 Klassen mit Zusatzräumen und Mittagsbetreuung / Ganztagsbetreuung.
Der östliche Erweiterungsbau aus dem Jahr 1990 sowie Teile des Nordflügels im Erdgeschoss sollen anderweitig genutzt und vermietet werden. Durch die bauliche Trennung dieser Bereiche vom restlichen Schulgebäude können diese Flächen bei der Kostenermittlung sowie der anstehenden Sanierung unberücksichtigt bleiben.
Auf Grundlage von Begehungen und Einschätzungen eines Statikers, kann davon ausgegangen werden, dass die Tragkonstruktion und der Rohbau in einem guten Zustand sind. Die technischen Anlagen, die Oberflächen sowie die Fassade sind veraltet bzw. entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und müssen erneuert werden.
Besonderheiten Technik Los 2 ELT:
- Errichtung einer PV-Anlage
- Die Mindestanforderungen an Sicherheitstechnik / Alarm- und Sicherungssysteme sowie Brandschutz sind einzuhalten.
Folgende Teilmaßnahmen für Los 2 ELT sind angedacht:
Auf dem Dach soll eine PV-Anlage installiert werden.
Die Elektroinstallationen sind nach den aktuell geltenden Richtlinien und Normen entsprechend anzupassen.
Die Anbindung einer mobilen Notstromversorgung (z.B. durch ein Aggregat) soll dabei berücksichtigt werden.
Die Beleuchtungsanlagen sollen nach standardmäßigen, energetischen Vorgaben (z.B. LED) aufgerüstet werden. Dies beinhaltet die gesamte Innenbeleuchtung sowie die Sicherheits- und ortsfeste Außenbeleuchtung.
Die Mindestanforderungen an Sicherheitstechnik / Alarm- und Sicherungssysteme sowie Brandschutz sind einzuhalten. Darüberhinausgehende Vorgaben gibt es keine.
Für die Maßnahme soll eine Förderung bei der Regierung Unterfranken beantragt werden. Vorgespräche haben bereits stattgefunden, ein Raumprogramm wurde genehmigt. Im Hinblick auf die Anerkennung von Räumen für die geplante Ganztagesbetreuung sowie die Sanierung der Turnhalle ist es durch die Gemeinde beabsichtigt eine Ergänzung zum Raumprogramm zu beantragen.
Die Ergänzung zur Turnhalle wurde bereits genehmigt, die der Ganztagsbetreuung steht noch aus.
Es handelt sich um eine nach FAG / FA-ZR geförderte Maßnahme.
Herausforderung der Sanierung ist u.a. die räumliche und kostenmäßige Abgrenzung des förderfähigen Grundschulbereiches von Gebäudebestandteilen, die aus baulicher Sicht mitsaniert werden, jedoch nicht förderfähig sind.
Die Baukosten für KG 400 werden anhand von Kostenrichtwerten mit ca. 2,19 Mio. € brutto angenommen.
Kennzahlen:
Nettoflächen Schulgebäude inkl. Sporthalle = 2.135 m²
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Bau- / Förderantrag Mitte 2023
- Bauausführung ab Frühjahr 2024
- Gesamtfertigstellung 2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) fristgerechter Eingang der Bewerbung über die vorgegebene Vergabeplattform des Auftraggebers § 53 VgV (Ausschlusskriterium),
b) Wurde die Bewerbung digital auf der vorgegebenen Vergabeplattform (siehe I.3 Kommunikation) entsprechend den geforderten Mitteln (VGV §10) eingereicht? (Ausschlusskriterium)
c) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, oder Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium); weitere Informationen finden Sie unter: https://eee.evergabe-online.de/
d) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV,
e) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV,
f) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
g) Erklärung, dass kein Bezug zu Personen, Organisationen oder Einrichtungen, denen die Auftragsvergabe nach Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (neuer Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) verboten ist, vorliegt. Ein entsprechendes Formblatt (Erklärung Russland-Bezug) kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
h) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug mit Aussage ob das Unternehmen ein KMU ist?
i) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (Nachunternehmer oder Freie Mitarbeiter) berufen § 36/46 VgV, so ist jeweils gesondert durch diese nachzuweisen:
i.1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe § 47 VgV,
i.2) Angabe welche Teile des Auftrags als Unterauftrag bearbeitet werden VgV § 46 (3) Nr. 10,
i.3) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkten c) bis h)
i.4) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2)
j) Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV) sind je Mitglied anzugeben:
j.1) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil,
j.2) Erklärung zur Rechtsform,
j.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied,
j.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
i.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied,
i.6) Organigramm zur Leistungserbringung,
i.7) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis h) durch jedes Mitglied,
i.8) Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2) durch jedes Mitglied.
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens
[Betrag gelöscht] EUR für sonstige und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt.
Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr).
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen / zu erklären.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Erklärung über den jährl. Umsatz des Bewerbers in € brutto für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Fachplanung Techn. Ausrüstung / Angabe je Los getrennt) der letzten 3 Geschäftsjahre.
Je Los 1 / 2 getrennt
III.1.3.a.) Personelle Qualifikation / Berufliche Leistungsfähigkeit:
Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Fachplanung Techn. Ausrüstung / Angabe je Los getrennt):
- Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen)
- sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende)
Angabe Name, Qualifikation
- einer projektverantwortlichen Person über die gesamte Projektdauer
(Der/Die im Auftragsfall verantwortliche Projektleiter/in und Stellvertreter/in sind erst in Stufe 2 zu benennen. Nachweise über die Qualifikation, Berufserfahrung und Projektleitung bzw. Mitarbeit bei vergleichbaren Referenzen sind mit den Unterlagen der Stufe 2 einzureichen.)
III.1.3.b.) Referenzobjekte / Technische Leistungsfähigkeit:
Angabe / Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insg. drei Referenzen die mit der Komplexität der Planungsanforderungen der Bauaufgabe vergleichbar sind:
- 2 Referenzen vgl. Schulgebäude
- 1 Referenz vgl. Sporthalle
Je Referenz sind anzugeben:
- Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild
- Erläuterung über die vergleichbare Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung
- Angabe ob Neubau oder Bestand
- Angabe bzw. Beschreibung der bearbeiteten Techn. Ausrüstung nach Anlagengruppen
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards)
- Bauherr / Auftraggeber (Anschrift, Name, Telefonnummer Ansprechpartner),
- Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc.
- Projektleiter/in des Bewerbers,
- Honorierung (z.B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen
- Angabe der Baukosten nach DIN 276 (1. Ebene Los 1 der KG 410, 420, 430, 470 + 480 bzw. Los 2 der 440 + 450)
- Angabe der Projekttermine (z.B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.)
- Angabe projektbezogener Kennzahlen (z.B. Fläche m2 od. Volumen m3, etc.)
- Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI
III.1.3.c.) Besondere technische Leistungsfähigkeit
Nennung und Beschreibung der besonderen technischen Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergleichbarer Komplexität der Planungsanforderung zur Bauaufgabe nach zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen:
- Los 1: Erfahrung mit Lüftungssystemen in Schulgebäuden
- Los 1: Umgang mit verschiedenen Anforderungen der Nutzungsbereiche (Klassenräume, Betreuungsräume, Verwaltungsräume, Sporthalle, etc.), z.B. unterschiedliche Anforderungen an die Luftwechselrate
- Los 2 Umgang mit verschiedenen Anforderungen der Nutzungsbereiche (Klassenräume, Betreuungsräume, Verwaltungsräume, Sporthalle, etc.), z.B. unterschiedliche Anforderungen an die Beleuchtungssteuerung, die EDV oder die ELT-Verkabelung
- Los 2: Sicherheitstechnik / Alarm- und Sicherungssysteme (Zugangssystem, etc.)
- Los 2: Erfahrung in der Planung und Ausführung von Photovoltaikanlagen
- Los 1 + 2: Wirtschaftliche Umsetzung von brandschutztechnischen Anforderungen im Bestand
- Los 1 + 2: Einbringen aktueller Gebäudetechnik in Bestandsgebäude bei Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes
- Los 1 + 2: Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vgl. öffentlichen Bauvorhaben
- Los 1 + 2: Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichem Auftraggeber
Bei III.1.3.c.) kann ein Referenzprojekt ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
III.1.3.d.) technische Leistungsfähigkeit - Ausstattung
Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc.).
- Gewertet werden Referenzobjekte für III.1.3b) und III.1.3c) nur wenn Inbetriebnahme ab / nach dem 01.01.2010 erfolgte.
- Mind. 1 Referenz aus III.1.3.b) muss Bauen im Bestand sein.
- Die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte für III.1.3b) und III.1.3c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
- Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
- Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
- Die vollen Punkte je Referenzobjekt (100 %) je Los können nur erreicht werden, wenn alle je Los geforderten Anlagengruppen (ALG) nach Definition § 53 HOAI nachweislich erbracht wurden.
- Wurden nur einzelne Anlagengruppen nachweislich erbracht, erfolgt eine Wichtung gemäß nachfolgendem Schlüssel: Los 1 HLS mit ALG 1: 30 %, ALG 2: 35 %, ALG 3: 25 %, ALG 8: 10 % = 100 % Los 2 ELT mit ALG 4: 80 %, ALG 5: 20 % = 100 %
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen (Ingenieur) angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB.
Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig.
Der Vertrag wird nach dem HAV-KOM Vertragsmuster Ingenieurvertrag technische Ausrüstung einschl. AVB und ZVB geschlossen.
Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die vollständigen Vergabeunterlagen sind einsehbar und stehen zum Download unter der gewählten Vergabeplattform des AG bereit (siehe Kontaktadressen unter I.3.)
b) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Wertungsmatrix Stufe 1 vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftl. Aussage zu jedem Unterpunkt notwendig. Ggf. notwendig Formblätter (Russland-Bezug 127) liegen den Unterlagen bei.
c) Gesonderte Formulare (z.B. Teilnahmeanträge) werden nicht ausgegeben bzw. sind nicht erforderlich.
d) Es sind ausschließlich digitale Bewerbungsunterlagen zugelassen. Die Bewerbung ist digital über die Vergabeplattform fristgemäß einzureichen.
e) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht bei der e-Vergabe eingereicht wurden.
f) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV liegt im Ermessen des Auftraggebers.
g) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
i) Bei weniger als 3 Bewerbern nach Eignungsprüfung in der 1. Stufe, behält sich der Auftraggeber vor, die 2. Stufe mit einer geringeren Anzahl durchzuführen.
j) Es wurden noch keine Planungsleistungen Techn. Ausrüstung nach HOAI erbracht.
k) Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
l) Weitere Unterlagen werden mit Einladung in Stufe 2 den ausgewählten Teilnehmern bereitgestellt
m) Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie kann es zum Zeitpunkt der Verhandlung zu Schutzmaßnahmen und / oder Einschränkungen kommen. Entsprechende Informationen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in die 2. Stufe bzw. kurzfristig vor dem Verhandlungstermin.
n) Der Auftraggeber behält sich vor – unabhängig von den Auflagen der Pandemie – die Verhandlungsgespräche per Video-Konferenz durchzuführen. Über die technischen Voraussetzungen und die Vorgehensweise werden die ausgewählten Teilnehmer rechtzeitig informiert. Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter dem Link https://www.sandberg-rhoen.de/internet/imprint.php einsehbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.