Lieferung, Abladen, Aufstellen eines elektrischen Gabelstaplers Referenznummer der Bekanntmachung: 20221004 - BZ BT-D
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Abladen, Aufstellen eines elektrischen Gabelstaplers
Lieferung, Abladen und Aufstellen eines voll funktionsfähigen elektrischen
Gabelstaplers einschließlich Inbetriebnahme, Einweisung und Unterweisung
Ausstattungsbereich: LAMA (B3/3)
Lieferung an BZ Bayreuth
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung, Abladen und Aufstellen eines voll funktionsfähigen elektrischen
Gabelstaplers einschließlich Inbetriebnahme, Einweisung und Unterweisung
Ausstattungsbereich: LAMA (B3/3)
Lieferung an BZ Bayreuth
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungslegung
Rechnungsstellung bei Lieferung bis zum 31.08.2023
Erfolgt die Lieferung nachdem 31.08.2023, hat die Rechnungsstellung durch eine
Vertragserfüllungsbürgschaft in der 36. Kalenderwoche 2023 zu erfolgen. Die Kosten hierfür
werden nicht erstattet und sind in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.