Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2026 - Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-5/7-Los1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gymnasium-marktoberdorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2026 - Los 1
Lose 1 für Infrastruktur und WLAN Ausbau
Gymnasium Marktoberdorf
Hierbei handelt es sich um eine Ausschreibung für das Los 1 "Infrastruktur und WLAN Ausbau" zum Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2026. In weiterer Zukunft werden die anderen Lose zum o.g. Projekt zeitversetzt ebenso als EU-Verfahren veröffentlicht.
produktspezifische Vorgaben:
Es wird bei diesem Los teilweise von der Vorgabe zu einer produktneutralen Leistungsbeschreibung abgewichen. Die Recherchen haben ergeben, dass ausschließlich der genannte Hersteller (hier die Firma Zyxel auf Grund deren speziellen technischen Besonderheiten) bzw. die genannten Produkte die sachlichen und auftragsbezogenen Anforderungen erfüllen.
Vertragsende bei Erreichung der Obergrenze :
Der Vertrag endet automatisch vor Erreichung der 4 Jahresrahmenvertragsfrist (ausgenommen hiervon sind eventuelle bereits abgerufene Garantien bzw. laufende Garantieansprüche/-Vereinbarungen), wenn die ggf. bekanntgemachte Abrufober-grenze je Position in allen Positionen (vgl. abschließende Liste gem. Nr. 3 I EVB-It Kaufvertrag) erreicht wurde.
Ein Abruf je Position über die je Position bekanntgemachte Obergrenze ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies bedeutet, so-bald bei einer Position die Obergrenze erreicht ist, darf für diese Position keine weiteren/neuen Abrufe erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2026 - Los 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund von Fragen hat der Auftraggeber und der dazugehörige Beratungsdienstleister die eigenen Marktkenntnisse mit den
Gegebenheiten abgeglichen und auch die Detailtiefe der Leistungsbeschreibung nochmals kritisch hinterfragt.
Im Ergebnis sehen wir es als wettbewerbsfördernd/-schützend und somit notwendig an, dieses Ausschreibungsverfahren auf den
Stand vor Veröffentlichung freiwillig zurückzuversetzen und somit aufzuheben.
Der Auftraggeber hält aber weiterhin am grundsätzlichen Beschaffungsgegenstand fest und wird daher zeitnah eine
entsprechende überarbeitete Ausschreibung als VgV-Verfahren veröffentlichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.