Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: PV-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: 027a
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE257
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzogenaurach
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: PV-Anlage
Die Stadt Herzogenaurach beabsichtigt den Neubau des Rathauses im Stadtzentrum von Herzogenaurach, in Form eines Neubaus als Anbau / Ergänzungsbau und den Umbau / die Modernisierung eines denkmalgeschützten Schlossgebäudes. Neubau und Schloss sollen ein räumlich zusammenhängendes Ensemble bilden.
Das Gewerk “PV - Anlage“ beinhaltet die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Saaldach des Neubaus inklusive einer Anlagenüberwachung und der Anbindung der Anlage an die Gebäudeleittechnik. Die Anlage wird zu 100% für die Deckung des Gebäudebedarfs verwendet. Die Photovoltaikanlage wird auf einer bauseitigen Unterkonstruktion errichtet (Gründach mit Aufständerung).
Herzogenaurach
Auszug Großmengen wesentlicher Bauteile
• Solarmodule ca. 15 kW
• Wechselrichter ca. 1 Stück
• Ertragsdatenüberwachung 1 Stück
• Anbindung an Gebäudeleittechnik 1 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsprüfung der präqualifizierten Unternehmen erfolgt anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
(b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend).
Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Die Eignungsprüfung der präqualifizierten Unternehmen erfolgt anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung,
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend),
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt),
(d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen.
Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Die Eignungsprüfung der präqualifizierten Unternehmen erfolgt anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben,
(b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
(c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
(b) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
(c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen.
Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärung gem. A) (c) sind mittels Eintragung in das Formblatt 233 oder 235 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Herzogenaurach, Wiesengrund 1, 91074 Herzogenaurach, Bauamt, Zimmer 4.01
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen. § 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de