Übernahme, Behandlung und Verwertung von Bioabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: UA21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Behandlung und Verwertung von Bioabfällen
Übernahme, Behandlung und Verwertung der Bioabfälle aus dem Landkreis Unterallgäu
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Einrichtung und Betrieb einer Übernahmestelle für Bioabfall im Landkreis Unterallgäu bzw. der Stadt Memmingen,
• Übernahme des Bioabfalls aus dem Landkreis Unterallgäu,
• ggf. Transport von der Übernahmestelle zur Behandlungsanlage und ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls,
• Verwertung und Vermarktung der Erzeugnisse aus Bioabfall,
• Entsorgung von ggf. anfallenden Stör- und Reststoffen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres); Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeitraum sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
- Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
• Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
• Die Efb.-Zertifizierung muss mindestens den Umgang (ggf. befördern, lagern, behandeln und verwerten) von Abfällen der AVV-Nr. 20 03 01 getrennt erfasste Bioabfälle (gemischte Siedlungsabfälle) umfassen,
• Benennung und Beschreibung der Übernahmeeinrichtung(en) (sofern die Behandlungsanlage(n) nicht im Landkreis Unterallgäu oder der Stadt Memmingen liegt/en) und der Behandlungsanlage(n) jeweils mit Genehmigungsnachweis und Nachweis der Verfügbarkeit (sofern keine eigene Anlage),
• Nachweis, dass die aus Bioabfall erzeugten Stoffe (Komposte oder Gärprodukte) bisher die Kriterien der Bioabfallverordnung und ggf. der Düngemittelverordnung sowie die Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-GZ 251 bzw. bei der Herstellung von Gärprodukten RAL-GZ 245) einhalten durch Vorlage der RAL-Zertifikate oder Nachweis der Gleichwertigkeit (z.B. Laboranalysen),
• Eigenerklärung über die ausreichende freie Kapazität von mindestens 5.700 t Bioabfall pro Jahr der Behandlungsanlage(n) und ggf. der Übernahmeeinrichtung(en),
• Erklärung bei Ausfall der Übernahmeeinrichtung (Erklärung ist auch dann einzureichen, wenn die Übernahme im regulären Betrieb direkt an der Behandlungsanlage erforlgt)
• Erklärung bei Ausfall der Behandlungsanlage
• Beschreibung des Übernahme- und Behandlungskonzeptes bei Ausfall der Übernahmeeinrichtung oder der Behandlungsanlage,
• Benennung der Vermarktungs-/Verwertungs-/Entsorgungswege der Erzeugnisse und Reststoffe (z.B. Sortierreste, Störstoffe, Press-, Sicker- oder sonstige Wässer).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.