Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau eines Kindergartens in der Gemeinde Döhlau Referenznummer der Bekanntmachung: 81522-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Döhlau
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.doehlau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau eines Kindergartens in der Gemeinde Döhlau
Der Auftraggeber beabsichtigt den Bau eines neuen Kindergartens mit drei Kindergarten- und zwei Kinderkrippengruppen in der Gemeinde Döhlau, Ortsteil Tauperlitz. Der konkrete Standort für den neuen Kindergarten ist noch nicht abschließend geklärt. Die Fertigstellung des Neubaus soll bis Ende 2025 erfolgen, da die Inbetriebnahme für Ende 2025 / Anfang 2026 geplant ist.
Döhlau
Der Auftraggeber beabsichtigt den Bau eines neuen Kindergartens mit drei Kindergarten- und zwei Kinderkrippengruppen in der Gemeinde Döhlau, Ortsteil Tauperlitz. Die Sanierung des alten Kindergartengebäudes wäre auf Grundlage einer Vergleichsberechnung unwirtschaftlicher. Der konkrete Standort für den neuen Kindergarten ist noch nicht abschließend geklärt. Nach der baufachlichen Stellungnahme / Wirtschaftlichkeitsprüfung der Regierung von Oberfranken beträgt das Summenraumprogramm für drei Kindergarten- und zwei Kinderkrippengruppen 568 m2. Nach einer vorläufigen groben Kostenschätzung (Stand 22.12.2021) belaufen sich die Baukosten (Kostengruppen 100-700) für den Kindergarten (ohne Hort) auf ca. EUR 4 Mio. netto. Darin enthalten sind u.a. den Einbau einer kompletten Lüftungsanlage sowie einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung.
Träger des Kindergartens soll die Kirche sein. Die Fertigstellung des Neubaus soll bis Ende 2025 erfolgen, da die Inbetriebnahme für Ende 2025 / Anfang 2026 geplant ist.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau eines Kindergartens in der Gemeinde Döhlau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.