Gemeinde Wenzenbach, Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach, Neubau Zweifachsporthalle sowie evtl. Zusammenlegung mit der Grundschule Wenzenbach - Architektenleistungen (Gebäude und Innenräume)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wenzenbach
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wenzenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Wenzenbach, Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach, Neubau Zweifachsporthalle sowie evtl. Zusammenlegung mit der Grundschule Wenzenbach - Architektenleistungen (Gebäude und Innenräume)
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach am Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach. Nach derzeitigem Stand der Vorplanungen soll im Zuge der Sanierung eine Zusammenlegung der genannten Mittelschule mit der Grundschule Wenzenbach erfolgen, welche sich momentan in der Pestalozzistraße 15 ebenfalls in Wenzenbach befindet. Vorgesehen ist, den bestehenden Schulkomplex durch Teilabbrüche und –neubauten an den künftigen Platzbedarf einer gemeinsamen Grund- und Mittelschule anzupassen und eine moderne Lernlandschaft zu schaffen. Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen Leistungsbild Gebäudeplanung. Nach schulischer Bedarfsplanung hat die Gemeinde Wenzenbach bei der Zusammenlegung von Grund- und Mittelschule zu einem Schulkomplex Anspruch auf eine 2-Feld- Sporthalle. Diese soll im Zuge der Baumaßnahmen der Schule neu errichtet werden. Beauftragt werden sollen Leistungsphasen 2 bis 9 inkl. Besondere Leistungen. Siehe im Übrigen II.2.4!
Wenzenbach
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach am Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach. Nach derzeitigem Stand der Vorplanungen soll im Zuge der Sanierung eine Zusammenlegung der genannten Mittelschule mit der Grundschule Wenzenbach erfolgen, welche sich momentan in der Pestalozzistraße 15 ebenfalls in Wenzenbach befindet. Vorgesehen ist, den bestehenden Schulkomplex durch Teilabbrüche und –neubauten an den künftigen Platzbedarf einer gemeinsamen Grund- und Mittelschule anzupassen und eine moderne Lernlandschaft zu schaffen.
Nach schulischer Bedarfsplanung hat die Gemeinde Wenzenbach bei der Zusammenlegung von Grund- und Mittelschule zu einem Schulkomplex Anspruch auf eine 2-Feld- Sporthalle. Diese soll im Zuge der Baumaßnahmen der Schule neu errichtet werden. Zu klären ist, ob die Gemeinde den Bedarf einer 3-Feld-Halle sieht und diese ohne die Förderung für das dritte Hallenfeld umsetzt. Die Option der Erweiterung des Neubaus einer 2-Feld-Halle um ein weiteres Feld ist vorzusehen.
Die bereits am Standort Roither Weg 15 bestehende 2-Feld-Sporthalle ist nicht Teil der weiteren Planungen.
Bei der Gestaltung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
• Lernhauskonzept jeweils für Grund- und Mittelschule mit separaten Eingangsbereichen
• Gruppenräume mit Anbindung an jeweiligen Klassenraum
• Erreichbarkeit aller Fachräume sowohl für Grund- als auch für Mittelschüler
• Schülercafé zur Mitbenutzung von der offenen Ganztagsschule
• Aula im Mittelschullernhaus
• überdachter Pausenbereich im Grundschullernhaus
• baulich getrennte Pausenhöfe für verschiedene Altersgruppen (im Idealfall 3)
• Neubau einer 2-Feld Turnhalle mit optionaler Erweiterung um ein drittes Hallenfeld
• zentral gelegener Verwaltungstrakt mit separaten Lehrerarbeitszimmern sowie Fachräume im bestehenden 3-geschossigen Gebäudeteil im Süden
• Förderrichtlinien welche im Zusammenhang mit der Gebäudeplanung stehen
Zur Vorbereitung des Bauvorhabens sind die Gebäudeteile, welche nach dem Konzept des Architekturbüros bestehen bleiben sollen,hinsichtlich ihres Zustandes zu bewerten. Es wird zu prüfen sein, inwieweit die bestehende Bausubstanz für eine weitere Nutzung geeignet ist. Eine Untersuchung auf Schadstoffe ist bereits erfolgt und war ohne Befund.
Gesucht wird daher ein Planungsbüro für das Leistungsbild Gebäude gem. § 34 HOAI, welches in enger Abstimmung mit weiteren beteiligten Fachplanern und externen Experten ein Sanierungskonzept ausarbeitet, dessen Umsetzung vorbereitet und während der Bauausführung überwacht. Vorleistungen bis zur Leistungsphase 2 (Konzeptstudie) wurden bereits erbracht. Die Ergebnisse dieser Vorplanung sollen als Grundlage der ausgeschriebenen Planungsleistungen angenommen werden. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll die Konzeptstudie von den zu ladenden Bietern der Phase 2 weiterentwickelt werden, für diese Leistungen im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine Pauschale von 5.000,00 € an die geladenen Büros gezahlt; dieser Betrag wird bei Beauftragung angerechnet.
Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 2 bis 9 inkl. zahlreicher als Optionen ausgestalteter Besonderer Leistungen.
Die Planung soll unmittelbar im Anschluss an die Beauftragung (ca. März 2023) erfolgen, Fördermittelantrag noch 2023 gestellt werden.
Die Baumaßnahme erfolgt parallel zum laufenden Schulbetrieb.
Es ist mit Bauabschnittsbildung zu rechnen, diese sinnvoll zu erstellen ist Teil der Planungsaufgabe.
Baubeginn geplant: Quartal 01/2024
Fertigstellung: Quartal 02/2029
Nutzungsbeginn: Schuljahresbeginn 2029/2030.
— stufenweise Beauftragung.
— Stufe 1: Lph. 2;
— Stufe 2: Lph. 3 + 4;
— Stufe 3: Lph. 5, 6, 7;
— Stufe 4: Lph. 8 + 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung mit einer weiteren Stufe besteht nicht.
— optional: Besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donaustauf
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.gutthann-hiw-architekten.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbung ist nur zulässig auf den von der Vergabestelle vorgegebenen Formularen.
Die Bewerbung ist als EINE einzige .pdf-Datei auf das Portal hochzuladen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html