Sanierung des Landratsamtes Kronach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronach
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-kronach.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Landratsamtes Kronach
Lieferung, Einbau, Erstprogrammierung und Schulung Medientechnik für Besprechungszimmer und Büro
- 2 St Anschaffung eines frei programmierbaren Steuerungssystem für die Medien- und Haustechnik (DALI- und EIB/KNX-Bus)
- 2 St Lieferung und Montage einer zentralen AV-Einheit zur Einbindung von versch. techn. Geräten
- 2 St AV-over-IP-Switch PoE 125W
- 2 St AV-over-IP Encoder
- 2 St AV-over-IP Decoder
- 2 St Lieferung und Montage von 10" Touchpanel
- 2 St Drahtloskonferenzsystem mit zwei USB-Funksendern
- Lieferung und Montage von je einem 86" Großbildmonitor, 75", 2 St 65" und 1 St 55" UHD 4K einschließlich entsprechender Lizenzen
- Wandhalterung fix für Großbildmonitor 55"
- 3 St OPS/Einschub-PC
- 2 St Deckenmikrofoneinheit inkl. Einmessung
- 2 St Konferenzkamera
- 2 St Lautsprechereinheit inkl. Einmessung
- 1 St Raumbuchungspanel
- 5 St Tischanschlussfeld
- 1 St Digital Signage Player - Publisher
- 2 St Digital Signage Player - Subscriber
- 1 psch Konfiguration des Gesamtsystems
- 1 psch Pflichtenheft, Inbetriebnahme Doku, Schulung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medienausstattung - Konferenztechnik, BA I
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kammerstein
NUTS-Code: DE24A Kronach
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Antrag ist zulässig, solange die Zentrale Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Zentrale Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15
Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die
geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber der Zentralen Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 GWB).