Neubau 10. Grundschule am Aybühlweg - Schreinerarbeiten / Innentüren
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 10. Grundschule am Aybühlweg - Schreinerarbeiten / Innentüren
Neubau 10. Grundschule am Aybühlweg - Schreinerarbeiten / Innentüren
Kempten (Allgäu)
22 St. Stahl-Umfassungszargen 90/215/15 cm bis 120/215/30 cm,
48 St. Massivholzstockzargen 120/215-140/225 cm HPL und Furnier,
29 St. Faltholzstockzargen 120/215 cm,
2 St. Massivholzstockzargen mit Glasseitenteil 160/217 cm,
61 St- Vollspantürblätter HPL,
35 St. Vollspantürblätter Furnier,
82 m2 Holz-Glas-Türanlagen h=215 cm;
17 m2 8teilige Windfang-Türanlage;
33 m2 Mensa-Holz-Glas-Wand mit Türen;
10 St. Sichtfenster Klassenraum 490/120 cm,
1 St. Brandschutz-Türanlage mit Stahlzarge 120/215 cm,
16 St. Brandschutz-Türanlage mit Massivholzstockzarge 120/215-150/215 cm;
13 St. Brandschutz-Holz-Glas-Türanlagen mit Seitenteil und Oberlicht 200/310 cm;
3 St. Freilauf-Obentürschließer;
11 St. Feststellanlagen-Obentürschließer;
6 St. Haftmagneten-Feststellanlagen;
1 St. Holz-Glas-Anlage mit TRAV-Anforderung am Treppenschacht;
34 m2 zusätzliche Holzbekleidung tlw. als Aufdopplung auf den Türanlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=266329
Eintrag in die Handwerksrolle oder
Industrie-/Handelskammer oder
Handelsregister ist nachzuweisen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=266329
mind. 0,5 Mio € Jahresumsatz
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=266329
mind. 3 vergleichbare Referenzobjekte in den letzten fünf Jahren
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=266329
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kempten (Allgäu), Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt - Vergabestelle, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu)
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de an die Vergabestelle. Verwenden Sie hierzu bitte den unverschlüsselten Bereich Bieterfragen-/mitteilungen.
Die Angebote sind mit den ggf. geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Bei Fragen zur kostenlosen Registrierung auf der Vergabeplattform oder zur elektronischen Einreichung des Angebotes über die Vergabeplattform steht die Hotline des Staatsanzeigers eServices gerne zur Verfügung:
Tel.: +498929014242
E-Mail: [gelöscht].
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland