VE05 - Generalsanierung Grundschule Rain - Verbau- und Erdarbeiten, Wasserhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 05_E
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rain
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86641
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.grundschule-rain.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VE05 - Generalsanierung Grundschule Rain - Verbau- und Erdarbeiten, Wasserhaltung
Verbau- und Erdarbeiten, Wasserhaltung
Baugrube
Boden, Voraushub und Transport Kies ca. 3.359 m3
Boden, Voraushub und Transport, Verbau Ton ca. 1.975 m3
Deponie, Voraushub, Kies ca. 6.794 t
Deponie, Aushub, Ton ca. 4.114 t
Verbauarbeiten
Spundwand einbringen, L607 ca. 1.107 m2
Grundschule Rain In der Bleiche 86641 Rain Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Verbau- und Erdarbeiten, Wasserhaltung
Baugrube
Boden, Voraushub und Transport Kies ca. 3.359 m3
Boden, Voraushub und Transport, Verbau Ton ca. 1.975 m3
Deponie, Voraushub, Kies ca. 6.794 t
Deponie, Aushub, Ton ca. 4.114 t
Verbauarbeiten
Spundwand einbringen, L607 ca. 1.107 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE05 - Generalsanierung Grundschule Rain - Verbau- und Erdarbeiten, Wasserhaltung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eurasburg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86495
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6K9F
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.