08 Zimmererarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 418110_14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
08 Zimmererarbeiten
Im Rahmen des Sonderförderprogramms Schwimmbadsanierung (SPSF) werden Investitionen für die Sanierung, die Modernisierung und die barrierefreie Umgestaltung des Jordan Badeparks in Kaufbeuren getätigt. Insgesamt werden Maßnahmen am Hallenbad und im Freibadbereich durchgeführt. Erneuert werden einerseits die technischen Bereiche, wie die Badewasseraufbereitung mit den Filteranlagen, die Lüftungsanlagen und Sanitäranlagen, andererseits werden die bestehenden Räumlichkeiten, wie Schwimmhalle mit Umkleidebereichen und Sanitärräumen sowie die Personalbereiche modernisiert. Fassadenteile und das Dach der Schwimmhalle und des Rutschenbauwerks werden erneuert, die Schwimmbecken erhalten eine neue Edelstahlauskleidung.
Die Belange des Brandschutzes werden technisch auf neuesten Stand gebracht. Eine neues Schwimmmeisteraufsichtsgebäude ist im Freibad vorgesehen.
Abbruch Glasdach ca. 200 m2
Mehrschichtplatte ca. 200 m2
Sanierung Dachbinderköpfe 10 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
08 Zimmererarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland