Bauüberwacher Bahn für Bauprojekte TenneT Referenznummer der Bekanntmachung: 218196
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=218196
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwacher Bahn für Bauprojekte TenneT
Netzgebiet der TenneT TSO GmbH in der Bundesrepublik
Bauüberwacher Bahn (BÜB) für Bauprojekte TenneT. Nur zugelassene Dienstleister der Deutschen Bahn AG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassener Bauüberwacher Bahn (BÜB) (=> Funktionsausbildung zum Bauüberwacher Bahn mit betrieblichen Aufgaben, Schwerpunkt „Einsatzgebiet Fahrbahn“)
Bereitstellung Bestätigung Deutsche Bahn AG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Netzausbaus werden neue Leitungsbauprojekte im Deutschen Höchstspannungsnetz geplant und gebaut. Die zu realisierenden Anlagen nähern sich den Anlagen der Deutschen Bahn AG an oder kreuzen diese. Als Eigentümer macht die Deutsche Bahn Vorgaben zur Überwachung und Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
Ziel dieses Prüfungsverfahrens ist es, eine Liste präqualifizierter Firmen zur Bauüberwachung Bahn (BüB) zu erlangen, die für Einzelausschreibungen zu konkreten Projekte des Unternehmens TenneT (inkl. abrufberechtigter Stellen) als Anbieter zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Fristregelung des § 107 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/