Sana Klinikum Hof_1.Bauabschnitt_Teilprojekt 2_113_1_Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SKH_1.BA_TP2_113_1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof / Saale
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sana Klinikum Hof_1.Bauabschnitt_Teilprojekt 2_113_1_Estricharbeiten
Estricharbeiten für einen OP-Neubau und Sanierung der Radiologie
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
OP-Neubau und Sanierung im Bestand
- ca. 4.764 m² CT-Schnellestrich schwimmend auf Trittschall- bzw. Wärmedämmung verlegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5.1.2 Nachweis Umsatz mindestens 490.000,00 € netto in den letzten drei Jahren, pro Jahr.
5.1.1 Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder Präqualifikation
5.1.3 Nachweis Referenzen
5.1.3.1 Referenz 1 Estricharbeiten im Bereich Klinik
5.1.3.2 Referenz 2 Estricharbeiten im Bereich Klinik
5.1.3.3 Referenz 3 Estricharbeiten im Bereich Klinik
5.1.4 Nachweis Arbeitskräfte Nachweis über jahresdurchschnittlich 5 beschäftigte Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren
5.1.5 Nachweis Eintragung ins Berufsregister
5.1.6 Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
5.1.6.1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
5.1.6.2 Bescheinigung in Steuersachen
5.1.6.2 Freistellungsbescheinigung
5.1.7 Nachweis Berufsgenossenschaft
5.1.8 Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung "mindestens: 3.000.000,00 € Personenschäden
mindestens: 2.500.000,00 € Sonstige Schäden"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.