Kampfmittelsondierung Ausbau Bayreuther Straße Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: BayrStrKampfmittel
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]446
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kampfmittelsondierung Ausbau Bayreuther Straße Nürnberg
Luftbildauswertung sowie Oberflächensondierung mit anschl. baubegleitender Kampfmittelsondierung zum VAG-Projekt Ausbau Bayreuther Straße Nürnberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Luftbildauswertung sowie Oberflächensondierung mit anschl. baubegleitender Kampfmittelsondierung zum VAG-Projekt Ausbau Bayreuther Straße Nürnberg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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1. MUSS-Kriterium (Ausschlusskriterium): Nachweis befähigte Person nach §20 SprengG
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2. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. (Gewichtung 2 %)
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (Gewichtung 2 %)
4. Eigenerklärung oder Nachweis dass keine Eintragung Gewerbezentralregister vorliegt. (Gewichtung 4 %)
5. Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme i. H. von mind. 5,0 Mio. Euro je Schadensfall (nicht älter als 12 Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen. (Gewichtung 3 %)
1. Eigenauskunft (z. B. Creditreform, CreditSafe, etc.). (Gewichtung 8 %)
2. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 3 %)
3. Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung vorliegt (Gewichtung 2 %)
4. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Gewichtung 2 %)
Zwei Referenzen mit der Leistungsanforderung vergleichbare und zur Zufriedenheit des
Auftraggebers ausgeführte Leistungen. Abgeschlossene Aufträge dürfen nicht älter als 3 Jahre ab Auftragsbeginn sein.
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktinformation, Beschreibung des Leistungsinhalts und -umfangs sowie welche Leistungen im eigenen Betrieb bzw. extern erbracht wurden/werden, Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte, Auftragssumme, Vertragszeitraum.
(Gewichtung zweimal 37 % = 74 %)
Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 37 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Zwischenwertung linear absteigend zum Höchstwert der besten Referenz eines Unternehmens)
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale ist möglich, sofern die geforderten Unterlagen dort hinterlegt sind.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Nacheis-/Erklärungsführung gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient.
Im Falle von Bietergemeinschaften müssen diese gesamtschuldnerisch haftend auftreten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.