Generalsanierung Sportmittelschule Hauzenberg BA1 – Rückbau Kinderhort mit Zuführung einer schulischen Nutzung in best. Hauptschule und Sanierung - Spenglerarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hauzenberg
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hauzenberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hauzenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Sportmittelschule Hauzenberg BA1 – Rückbau Kinderhort mit Zuführung einer schulischen Nutzung in best. Hauptschule und Sanierung - Spenglerarbeiten
Sanierung des bestehenden Klassentraktes mit Fachräumen und Aula. Ausführung von verschiedenen Spenglerarbeiten
94051 Hauzenberg
Spenglerarbeiten
- Rückbau / Entsorgung von best. Kupfer-Regenfallrohren, ca. 15lfm
- Rückbau / Wiedereinbau von best. Kupfer-Regenfallrohren, ca. 40lfm
- Rückbau / Entsorgung von best. Kupfer-Dachrinnen, ca. 20lfm
- Rückbau / Wiedereinbau von best. Kupfer-Dachrinnen, ca. 100lfm
- Einbau neuer Kupfer-Regenfallrohre, ca. 15lfm
- Einbau neuer Kupfer-Dachrinnen, ca. 20lfm
- Einbau neuer Trauf- und Tropfbleche inkl. neuer Rinnenhaken, ca. 120lfm
- Einbau neuer Einfassungen für Dachflächenfenster, Kamine, Dachdurchführungen, etc.
- Einbau neuer Anschluss- und Fensterbankbleche bei Fensterelemente in unterschiedlichen Größen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 94051 Hauzenberg
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84023
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsangabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hauzenberg
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hauzenberg.de