Plagiatssoftware Referenznummer der Bekanntmachung: TUM-2023-EU-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
Plagiatssoftware
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer webbasierten Software (Managed Cloud Services) zur Plagiatsprüfung. Der Leistungsgegenstand umfasst die Implementierung, den Betrieb, die Wartung und Pflege sowie den 2nd- und 3rd-Level-Support.
Technische Universität München (TUM) Arcisstr. 21 80333 München
An der Technischen Universität München (TUM) mit ca. 50000 Studierenden, über 600 Professor*innen und über 11000 Beschäftigten werden eine Vielzahl von wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Texten mit und ohne Prüfungsrelevanz verfasst. Diese müssen im Hinblick auf potenziellen Plagiarismus überprüft werden. Als Plagiat wird die unrechtmäßige Aneignung fremden geistigen Eigentums bezeichnet, die ohne die korrekte Angabe einer Quelle erfolgt. Die Überprüfung erfolgt in der Regel auf der Basis von textuellen Übereinstimmungen mit einer großen Datenbasis von wissenschaftlichen Publikationen und Internetquellen.
Beschafft (bzw. lizensiert) werden soll eine Standard-Softwarelösung zur Plagiatserkennung, welche den Beschäftigten und Studierenden der TUM als Webdienst zur Verfügung gestellt werden kann (im folgenden "Tool"). Erforderlichenfalls muss das Tool (in geringem Umfang) an die Bedürfnisse der TUM angepasst werden können.
Die Anmeldung und Authentifizierung erfolgt über eine Nutzerkennung des Auftraggebers. Nutzende können das zu prüfende Dokument im Tool hochladen und auf Plagiarismus überprüfen lassen. Nach der Prüfung werden Übereinstimmungen von Textpassagen, Formulierungen und Paraphrasierungen mit den Referenzquellen übersichtlich dokumentiert ausgegeben.
Das Tool soll sowohl wissenschaftlichen Mitarbeitenden für die Überprüfung von eigenen Publikationen, als auch Lehrenden für die Überprüfung studentischer Arbeiten zur Verfügung stehen. Abläufe im Zusammenhang mit Prüfungsleistungen sind an den verschiedenen Einheiten der TUM unterschiedlich geregelt. Zudem berührt der Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten den Kern wissenschaftlichen Arbeitens. Deshalb ist davon auszugehen, dass das ausgeschriebene Tool zur Plagiatserkennung unterschiedlich intensiv eingesetzt wird. Es muss in Arbeitsabläufe integriert werden können und dazu über die dafür nötigen APIs verfügen. Vor diesem Hintergrund soll die eingesetzte Softwarelösung mit einem flexiblen Lizenzmodell angeboten werden, welches sich an der Anzahl der Nutzenden und/oder Studierenden orientiert. Das Tool bzw. das Lizenzmodell darf keine Limitierung in Bezug auf die Anzahl der zu überprüfenden Dokumente beinhalten. Das Tool ist vom künftigen Auftragnehmer bereitzustellen, die Betriebsfähigkeit auf-rechtzuerhalten, zu warten und zu pflegen. Des Weiteren ist der Support bereitzustellen: Der 1st-Level-Support wird durch die TUM selbst durchgeführt, der 2nd- und 3rd-Level-Support (für Key User, Administratoren und bestimmte Beschäftigte der IT der TUM) ist hingegen Aufgabe des Auftragnehmers. Des Weiteren ist Bestandteil des Leistungsumfangs der technische Support bei der Anbindung der Software an vorhandene IT-Systeme (Authentifizierung, Moodle) und eine Schulung von Multiplikator*innen.
Sollten mehr als drei Bewerber alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber (nur) diejenigen drei Bewerber zur Abgabe von Angeboten auffordern, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen. Die geeigneten Referenzprojekte, welche die in dieser Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen, werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl anhand des nachfolgend dargestellten Maßstabs bepunktet. Voraussetzung für eine Bepunktung ist, dass die Bewerber bezüglich der nachfolgend genannten Auswahlkriterien mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben haben (vgl. hierzu Ziffer II. in den Anlagen 3a - c zum Teilnahmeantrag / Formblatt Eignung).
1. Vergleichbarkeit des Referenzprojekts
Das Referenzprojekt ist in vollem Umfang mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar: 2 Punkte
Das Referenzprojekt ist nur teilweise mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar: 1 Punkt
Das Referenzprojekt ist nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar: 0 Punkte (Mindestanforderung nicht erfüllt!).
2. Art des Referenzgebers
Bei dem Referenzgeber handelt es sich um eine Bildungseinrichtung (Hochschule / Universität / Schule): 2 Punkte
Bei dem Referenzgeber handelt es sich um ein Unternehmen der Privatwirtschaft (bspw. Verlag): 1 Punkt
3. Auftragswert des Referenzprojekts
Das Referenzprojekt hatte einen Auftragswert von mehr als 200.000,- Euro (bezogen auf die gesamte Laufzeit des Auftrags): 2 Punkte
Das Referenzprojekt hatte einen Auftragswert von mehr als 100.000,- Euro (bezogen auf die gesamte Laufzeit des Auftrags): 1 Punkt
Das Referenzprojekt hatte einen Auftragswert von weniger als 100.000,- Euro (bezogen auf die gesamte Laufzeit des Auftrags): 0 Punkte
4. Nutzerzahl innerhalb des Projektes
Das Referenzprojekt hat mehr als 1000 aktive Nutzende: 2 Punkte
Das Referenzprojekt hat mehr als 500 aktive Nutzende: 1 Punkt
Das Referenzprojekt hat weniger als 500 aktive Nutzende: 0 Punkte
5. Anzahl geprüfter Dokumente innerhalb des Projektes
Innerhalb des Referenzprojekts wurden mehr als 10.000 Dokumente pro Jahr geprüft: 2 Punkte
Innerhalb des Referenzprojekts wurden mehr als 5.000 Dokumente pro Jahr geprüft: 1 Punkt
Innerhalb des Referenzprojekts wurden weniger als 5.000 Dokumente pro Jahr geprüft: 0 Punkte
Je Referenzprojekt können also bis zu 10 Punkte erreicht werden, für die maximal drei zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 30 Punkte (maximal drei Referenzprojekte x maximal 10 Punkte = maximal 30 Punkte). Ergeben sich auf Basis der Teilnahmeauswahlkriterien keine drei Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen weniger als drei geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen.
Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch die TUM als optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht der TUM. Im Falle der Ausübung einer Option durch die TUM erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung der TUM gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Die TUM wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Die TUM wird bei Bedarf als optionale Leistung zusätzliche IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung dargestellten (zwingend zu erbringenden) Hauptleistungen abrufen.
1. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer bei Bedarf optional mit der Erfüllung von Standard-IT-Serviceleistungen beauftragen. Diese könnten beispielsweise die Unterstützung bei der Nutzung der APIs sein. Der zeitliche Umfang ist auf 10 Zeitstunden pro Monat begrenzt (= maximal 480 Stunden während der Vertragslaufzeit von 48 Monaten). Die diesbezügliche Vergütung erfolgt nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand in Zeitstunden zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen durchschnittlichen Stundensatz.
2. Optionale Rollenverwaltung über AD/LDAP
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer optional zu beauftragen, eine Erweiterung zu implementieren, mit welcher die Gruppen für die Rollen über das Campus Management System angelegt und verwaltet werden können. Die Rollen sollen hierfür mittels AD-/LDAP-Gruppen provisionierbar und deprovisionierbar sein. Im Falle des Abrufs dieser optionalen Leistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Erweiterung spätestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Leistungsabrufs betriebsbereit zu implementieren. Die diesbezügliche Vergütung erfolgt zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Festpreis.
3. Optionaler Zugriff auf das Prüfergebnis ohne Account / Moodle
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer optional zu beauftragen, eine Funktion zu implementieren, die es ermöglicht, dass Personen ohne Zugang über einen Account oder Moodle das Prüfergebnis zur Verfügung gestellt werden kann (z.B. mit Link, pdf Export, o.ä.). Die Implementierung muss im Falle des entsprechenden Abrufs spätestens drei Monate nach dem Abruf abgeschlossen sein. Die diesbezügliche Vergütung erfolgt zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Festpreis.
4. Optionale Einbeziehung von ChatGPT und vergleichbaren AI-Anwendungen
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer optional zu beauftragen, die eingesetzte Softwarelösung so weiterzuentwickeln, dass diese neue Anwendungen im Bereich der Artificial Intelligence ("AI") wie etwa ChatGPT im Rahmen der Plagiatsprüfung berücksichtigt. Die Implementierung der Weiterentwicklung muss im Falle des entsprechenden Abrufs spätestens sechs Monate nach dem Abruf abgeschlossen sein. Die diesbezügliche Vergütung erfolgt zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Festpreis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB,
II) Soweit der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass der/die vorgelegte(n) Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von (i) mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, (ii) mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und (iii) mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
II) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von (jeweils) 500.000,- Euro (netto).
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von (i) mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, (ii) mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und (iii) mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
II) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von (jeweils) 500.000,- Euro (netto).
I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich
Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens fünf festangestellten Personen, die mindestens 75% ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind.
II) Eigenerklärung über die Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
1. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter, dessen Stellvertreter und die Support-Mitarbeiter, welche in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
2. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter, dessen Stellvertreter und der leitende Entwickler (jeweils) eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen haben.
III) Eigenerklärung Unternehmensreferenzen
Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung, d.h. bspw. des Funktionspostfachs "[gelöscht]), einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Überdies kann die Einreichung von nicht geforderten Referenzen / Unterlagen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen! Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Mindestens eine und maximal drei geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat.
2. Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2022 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen ausschreibungs-gegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich
Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens fünf festangestellten Personen, die mindestens 75% ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind.
II) Eigenerklärung über die Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter
1. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter, dessen Stellvertreter und die Support-Mitarbeiter, welche in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
2. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter, dessen Stellvertreter und der leitende Entwickler (jeweils) eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen haben.
III) Eigenerklärung Unternehmensreferenzen
Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung, d.h. bspw. des Funktionspostfachs "[gelöscht]), einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Überdies kann die Einreichung von nicht geforderten Referenzen / Unterlagen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen! Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Mindestens eine und maximal drei geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat.
2. Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2022 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen ausschreibungs-gegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6APM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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