Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 22E1024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelagsarbeiten
LMU München - Institute Großhadern
Neubau eines Diagnostikgebäudes für Bakteriologie und Virologie
Bodenbelagsarbeiten für ein Laborgebäude mit 5 Vollgeschossen oh-ne Unterkellerung, Grundfläche ca. 1.000 m2, Gebäudehöhe ca. 22 m. Vorarbeiten ca. 2.160 m2 Zementestrich schleifen, ca. 2.160 m2 Bodenbelagsarbeiten PVC homogen einschl. Spachteln und Grundierung, ca. 1.525 m Hohlkehlsockel PVC, ca. 460 m Aluminiumsockel-leiste, ca. 13 m2 Sauberlaufsystem Aluminiumträger und Rauhaar-rips einlegen in vorh. Unterkonstruktion.
81377 München, Marchioninistraße 23
Bodenbelagsarbeiten für ein Laborgebäude mit 5 Vollgeschossen ohne Unterkellerung, Grundfläche ca. 1.000 m2, Gebäudehöhe ca. 22 m. Vorarbeiten ca. 2.160 m2 Zementestrich schleifen, ca. 2.160 m2 Bodenbelagsarbeiten PVC homogen einschl. Spachteln und Grundierung, ca. 1.525 m Hohlkehlsockel PVC, ca. 460 m Aluminiumsockelleiste, ca. 13 m2 Sauberlaufsystem Aluminiumträger und Rauhaarrips einlegen in vorh. Unterkonstruktion.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbelagsarbeiten
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1