Neubau Grundschule Bodenwöhr: Baumeisterarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21-043-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bodenwöhr
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bodenwoehr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Bodenwöhr: Baumeisterarbeiten
Neubau Grundschule Bodenwöhr: Baumeisterarbeiten
- ca. 1.400 m² Boden lösen/Fundamentarbeiten
- ca. 1.200 m² Sauberkeitsschicht
- ca. 2.400 m² Stahlbetonplatte und -decke
- ca. 1.000 m² Mauerwerksarbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen (maximal 4000 Zeichen): Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die
ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
— Freistellungsbescheinigung (Finanzamt);
— Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber);
— Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre);
— Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe;
— Handelsregisterauszug (Amtsgericht);
— Bescheinigung Berufsgenossenschaft (Beitrag);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Steuerprüfer;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse;
— Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz.
s.h. III.1.1. sowie Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
s.h. III.1.1. sowie Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
s.h. III.1.1. sowie Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
s.h. III.1.1. sowie Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der
EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die
Ausführung des Auftrages verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter
gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.