Projektsteuerung/Oberbauleitung für d. Neubau einer 10er Kabinenseil-bahn (Einseilumlaufbahn) m. Talstationsgebäude inkl. Garagierungshalle, Zwischenstationsgebäude (einseitig) und Bergstationsgebäude
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-bayreuth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung/Oberbauleitung für d. Neubau einer 10er Kabinenseil-bahn (Einseilumlaufbahn) m. Talstationsgebäude inkl. Garagierungshalle, Zwischenstationsgebäude (einseitig) und Bergstationsgebäude
Der Zweckverband zur Förderung des Tourismus und des Wintersports im Fichtelgebirge hat die Erneuerungen der beiden Seilbahnen auf der Nord- und auf der Südseite beschlossen. Für beide Bahnen wurde eine GU Ausschreibung (funktionale Ausschreibung) mit zwei Losen durchgeführt. Los 1 Nordbahn und Los 2 Südbahn. Nach Submission der Ausschreibung wurden beide Lose an eine Bietergemeinschaft für die Abbrucharbeiten der Bestandsanlagen sowie den schlüsselfertigen Bau der Nord- und Südbahn inkl. Stationsgebäuden vergeben.
Im Jahr 2023 soll das Los 1, die Nordbahn gebaut und Ende Dezember 2023 in Betrieb genommen werden. (Nettobaukosten für Seilbahn und Stationsgebäude ca. 22,5 Mio €)
Ochsenkopf
Der Zweckverband zur Förderung des Tourismus und des Wintersports im Fichtelgebirge hat die Erneuerungen der beiden Seilbahnen auf der Nord- und auf der Südseite beschlossen. Für beide Bahnen wurde eine GU Ausschreibung (funktionale Ausschreibung) mit zwei Losen durchgeführt. Los 1 Nordbahn und Los 2 Südbahn. Nach Submission der Ausschreibung wurden beide Lose an eine Bietergemeinschaft für die Abbrucharbeiten der Bestandsanlagen sowie den schlüsselfertigen Bau der Nord- und Südbahn inkl. Stationsgebäuden vergeben.
Im Jahr 2023 soll das Los 1, die Nordbahn gebaut und Ende Dezember 2023 in Betrieb genommen werden. (Nettobaukosten für Seilbahn und Stationsgebäude ca. 22,5 Mio €)
Am 27. März sollen die Abbrucharbeiten der Bestandsanlage sowie der schlüsselfertige Neubau der Nordseilbahn beginnen. Es handelt sich hier um eine kuppelbare 10er Kabinenbahn (Einseilumlaufbahn) von der Gemeinde Bischofsgrün aus auf den Ochsenkopfgipfel mit einer Talstation inkl. Garagierung in Bischofsgrün, einer einseitigen auffahrseitig zu errichteter Zwischenstation und einer Bergstation (jeweils einschließlich Fotovoltaikanlage).
Gegenstand der hier beschriebenen Aufgabe istdie Projektsteuerung/Oberbauleitung für den Neubau der Nordbahn.
Mit dem Angebot werden nicht nur Eignungsnachweise für den Bieter (Erklärung zu Umsätzen, Referenzen und zu den einzusetzenden Personen sowie Versicherungsbestätigung oder -bereitschaftserklärung), sondern solche auch für etwaige Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte (z. B. Eignungsleihe) abgefragt, außerdem Benennung v. Unterauftragnehmern u. Vorlage v. Verpflichtungserklärungen Dritter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brixen
NUTS-Code: ITH10 Bolzano-Bozen
Land: Italien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vintl
NUTS-Code: ITH10 Bolzano-Bozen
Land: Italien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer
2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.