Vergabe "Medikation" Referenznummer der Bekanntmachung: KWM-2023-FTB5-MED-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9317910
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe "Medikation"
Mit Mitteln aus Fördertatbestand 5 gem. KHSFV (Digitales Medikationsmanagement - § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV) beschafft der Auftraggeber ein System zur elektronischen Dokumentation des gesamten Medikationsprozesses.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der AG ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit zwei Standorten in Würzburg. In 13 Fachkliniken und drei Instituten versorgen die mehr als 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AG jährlich etwa 30.000 stationäre Patienten. Beide Klinikstandorte arbeiten mit ihren unterschiedlichen, einander ergänzenden Schwerpunkten eng zusammen.
An drei Standorten in Würzburg bildet zudem das Medizinische Versorgungszentrum des AG die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.
Das Juliusspital und die Missioklinik sind unter dem Dach des AG vereint. Mit dem Zusammenschluss der beiden Würzburger Traditionskliniken entstand im Jahr 2017 ein Klinikum mit 675 Planbetten an zwei Standorten.
Im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie hat der AG förderfähige Vorhaben gem. § 19 Abs. 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) beantragt.
Für den Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV), wird ein System zur elektronischen Dokumentation des gesamten Medikationsprozesses, beschafft.
Der Vertrag verlängert sich betreffend die Systemserviceleistungen bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Servicezeit kündigt.
Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als sechs Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist) gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“. Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen: Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ sowie der Nachweis selbst.
b) Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung 1“ eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben.
a) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss Angaben zu seinem Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 machen.
Für die Erklärung zum Umsatz im hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung nach dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ vorzulegen.
b) Der Bewerber/Bieter muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der Erklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, vorzulegen. Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen: Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ sowie der Nachweis selbst.
Zu b): Es sind Mindestdeckungssummen in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 (in Worten: fünf Millionen) für Personenschäden je Schadensfall sowie in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall nachzuweisen.
a) Nachweis über mindestens fünf geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren (2020, 2021, 2022) erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen mit einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistung. Es ist hierfür das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ zu verwenden. Sofern ein Bewerber mehr als fünf Referenzen benennen möchte, ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ dem Teilnahmeantrag in mehrfacher Ausfertigung beizufügen.
Geeignet ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Die Angaben zur jeweiligen Referenz müssen die Anschrift des Referenzhauses, dessen Versorgungsstufe im Krankenhausbedarfsplan, die Bettenanzahl der Klinik, eine Angabe dazu, an welches KIS angebunden wurde sowie die Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) umfassen.
b) Nachweis über mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren (2020, 2021, 2022) erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen mit einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistung. Es ist hierfür das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ zu verwenden. Sofern ein Bewerber mehr als drei Referenzen benennen möchte, ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ dem Teilnahmeantrag in mehrfacher Ausfertigung beizufügen. Die Angaben zur jeweiligen Referenz müssen die Anschrift des Referenzhauses, dessen Versorgungsstufe im Krankenhausbedarfsplan, die Bettenanzahl der Klinik, eine Angabe dazu, an welches KIS angebunden wurde sowie die Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) umfassen.
c) Eigenerklärung zur Zahl der Inbetriebnahmen vergleichbarer Systeme in den letzten fünf Jahren (per anno). Es ist hierfür das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ zu verwenden.
d) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft gibt in der „Eigenerklärung zur Eignung 2“ an, wie viele Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Deutschland beschäftigt werden, welche regelmäßig für die Inbetriebnahme entsprechender Systeme eingesetzt werden.
e) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft gibt in der „Eigenerklärung zur Eignung 2“ an, nach welchem Qualitätssicherungssystem eine Zertifizierung besteht.
f) Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gibt in der „Eigenerklärung zur Eignung 2“ eine Eigenerklärung zum Lieferkettenmanagement innerhalb des Bewerberunternehmens ab.
Zu a): Mindestanforderungen sind dabei,
• dass die Installationen deutschsprachig erfolgt sind und
• der Produktivbetrieb des Systems in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) aufgenommen wurde.
Zu b): Mindestanforderungen sind dabei,
• dass eine bidirektionale Integration in das KIS namens „ORBIS“ der Fa. Dedalus HealthCare GmbH erfolgt ist und
• der Produktivbetrieb des Systems in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) aufgenommen wurde.
Zu e): Mindestanforderung ist eine Zertifizierung gem. DIN 9001 (oder vergleichbar).
Zu f): Mindestanforderung ist, dass das Lieferkettenmanagement ab dem 1. Januar 2023 den für das Bewerberunternehmen geltenden Anforderungen des LkSG entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.