Sanierung Sammlungsbau: TPB.394.01 Rückbau inkl. Dekontamination Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2023-053
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Sammlungsbau: TPB.394.01 Rückbau inkl. Dekontamination
Der Sammlungsbau - Realisierungsabschnitt 2 wird im Rahmen der Sanierung brandschutztechnisch ertüchtigt, die Infrastruktur sowie die technische Gebäudeausrüstung saniert
bzw. weitgehend erneuert.
Sanierung Sammlungsbau: TPB.394.01 Rückbau inkl. Dekontamination
Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Die Vergabeeinheit Rückbau inkl. Dekontamination umfasst folgende Leistungen:
Den Rückbau von nicht-konstruktiven Ausbauten des Ost-, Mittel- und Nordtraktes sowie die Schadstoffsanierung von kontaminierten Ausbauten und die Entsorgung der rückgebauten Materialen.
Dies umfasst den Rückbau, die Schadstoffsanierung sowie die Entsorgung von:
Abhangdecken, Böden und Bodenaufbauten, nichttragender Wände und Vorsatzschalen, Türen im Innenbereich, Innenfenster und Verglasungen, Treppen und Leitern, Stahlbaukonstruktionen (5 Galerie-Konstruktionen), einem Stahl-Glas-Windfang sowie von Wandbelägen, Trockenbau-Verkleidungen und sonstiger Ausbauten im Innenbereich.
Haustechnischen Anlagen zur Be- und Entwässerung sowie von Rohrleitungen, Armaturen und Betriebstechnik der Heizungsanlage und der Lüftungsanlage.
Elektroanlagen wie Gerätekomponenten, Leuchten, Kabel- und Leitungsanlagen, Verlegesysteme, Verteiler und Klemmkästen.
Vitrinen, Schautafeln, Kassen- und Infohäusschen, Einbauküchen, Mobiliar sowie von größeren Exponaten wie z.B. Schmelzofen, Schiffskabinen, Ruderstand.
den gesamten Einbauten "Bergwerk" über 3 Untergeschosse. Dies beinhaltet die Kulissen (aus Gips, Holz, Textil, Naturstein, Kohle, Mauerwerk, Stahl, Beton, Schienen), Abhangdecken, Böden und Estriche, Wandbeläge, nichttragende Wände, Türen, Treppen und Leitern, Verglasungen und Schaufenster, Vitrinen und sonstige kleine Einbauten im Bereich des Berkwerks.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.
V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen)
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt
für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.
V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen)
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot
abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens
in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen ab (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,)
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für
die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
„Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) abzugeben.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.
V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende
Eigenerklärungen ab:
- Eigenerklärung im Formblatt 124 zur Ausführung vergleichbarer Leistungen in
den letzten fünf Kalenderjahren (gilt für Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft). Auf Anforderung Vorlage von drei Referenznachweisen
(Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung) mit
mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten
der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal
koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung.
- Eigenerklärung im Formblatt 124, dass die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (für Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft).
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht
präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des
Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen,
zu benennen (Formblatt 233).
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot
abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn
Verpflichtung besteht)
- Ausschlussgründen
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben
*
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor,
von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende
Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:
- Referenznachweise (Seite 3 des Formblatts 444)
- Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen
eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und
Prokuristen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
*
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen
grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen
Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie
entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236)
abzugeben.
*
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich
über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen
stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu
können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist
/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung
oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die
Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden
können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem
Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende
Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung
von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu
Lasten des Bieters/Bewerbers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. §
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt
werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de