Rohbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbauarbeiten
Rohbauarbeiten mit vier Bauteilen
mit Stahlbeton und Maurerarbeiten als Anbau in vorbereiteter Baugrube
zusätzlich werden Hochdruckwasserstrahlarbeiten für Abbruch notwendig
1 Bauteil Kinderland / Ruhebereich Anbau
2 Bauteil Außenbecken
3 Info Point
4 Umkleide
Therme Obernsees, An der Badstr. 1, 95490 Mistelgau
Rohbauarbeiten mit vier Bauteilen
1 Bauteil Kinderland / Ruhebereich Anbau
Bodenplatten 45cm auf Perimeterdämmung ca. 385m2
Außenwände Stahlbeton wu 25cm ca. 650m2
Innenwände Stahlbeton 25cm ca. 220m2
Bewehrung ca. 120t
Stahlbeton Decken ca. 850m2 von 25 - 35cm
Mauerwerk ca. 20m2
Abbruch Stahlbeton handgeführt, gesägt und mit HDW ca. 22m3
2 Bauteil Außenbecken
Abbruch ca. 4m3 mit HDW und gesägt (Seilsäge)
Stahlbeton Bodenplatte 22cm ca. 440m2
Stützbetonwand d ca. 25cm ca. 45m2
3 Info Point
Abbruch Eingang ca. 25m3
bauzeitlicher Zugang Therme Obernsees
Frostschürzen d ca. 25cm ca. 25m2
Bodenplatte d ca. 20cm ca- 115m2
Wände Stahlbeton d cd. 25cm ca. 80m2
Überzüge ca. 20m2
4 Umkleide
Bodenplatte d ca. 20cm ca. 60m2
Wände ca. 40m2
Unterzüge ca. 2m3 bei 24m2 Schalung
Mauerwerk ca. 18m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab. Ferner sind Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation zu machen (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nimmt der Bieter/Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der 'Verpflichtungserklärung' (Formblatt 236) abzugeben.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärung ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen):
- Eigenerklärung über Ausführung vergleichbarer Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) in den letzten 5 Jahren
- Eigenerklärung im Formblatt 124, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer
2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.