Heizungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H20a273422
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heizungsarbeiten
Ludwigsgymnasium Fürstenrieder Str. 159 a
Sanierung Sport- und Schwimmhalle,
Umbau THV-Wohnung
Heizungsarbeiten nach DIN 18380
München Fürstenrieder Str. 159 a
- ca. 1.840 m Heizungsrohrleitungen DN 15 – DN 100
- ca. 48 Stück Röhrenheizkörper
- ca. 358 m2 Fußbodenheizung
- ca. 170 Stück Heizungsarmaturen DN 15 – DN 100
- 1 Stück Gas-Brennwertgerät 18kW
- 1 Stück Wärmetauscher Badewassertechnik 250kW
- ca. 30 m2 Aufdachkollektor Solarthermie
- 3 Stück Heizungs-Pufferspeicher 2.000 Liter
- 2 Stück Wärmepumpe 40 kW
- 1 Stück Membran-Druckausdehnungsgefäß 35 Liter
- 1 Stück Membran-Druckausdehnungsgefäß 600 Liter
- ca. 10 Stück Durchlaufwassererwärmer 60-70kW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.