Stadt Traunreut: Beschaffung Beförderungsleistungen mit E-Ruf-Bus Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2023-0015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunreut
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83301
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traunreut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Traunreut: Beschaffung Beförderungsleistungen mit E-Ruf-Bus
Die Stadt Traunreut beschafft als Inhaber der Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz die Personenbeförderungsleistungen für einen elektrischen Ruf-Bus im Stadtgebiet.
Die Stadt Traunreut beschafft als Inhaber der Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz die Personenbeförderungsleistungen für einen elektrischen Ruf-Bus im Stadtgebiet.
Der Auftraggeber verfügt über eine einseitige, einjährige Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Vereinsregister (nicht älter als 6 Monate)
• Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer
· Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Bieter; präqualifizierte Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifizierung bei;
· Eigenerklärung des Bewerbers, dass sich das Unternehmen nicht in Konkurs, Insolvenz bzw. Liquidation befindet und kein Tatbestand nach §§ 123, 124 GWB, AEntG, AufenthG, MiLoG vorliegt
Bestätigen Sie, dass Sie in den letzten drei Jahren jeweils einen auftragsbezogenen Um-satz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro erzielt haben.
Benennen Sie die Gesamtzahl der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
Ausschlußkriterium
Ich / Wir versichere / n, dass die erforderliche Anzahl an Mitarbeiter/innen gemäß der obigen Aufstellung zu Auftragsbeginn vorhanden sind und auch über die Vertragslauf-zeit zur Verfügung stehen.
Bestätigen Sie, dass alle gegenüber den Auftraggebern eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um sich zu verständigen, insbesondere Fragen verstehen und beantworten zu können?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Vor dem erstmaligen Personaleinsatz sowie einmal jährlich holt die Stadt Traunreut über die eingesetzten Mitarbeiter/innen eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein.
Ich / Wir erklären, dass ich / wir auf Verlangen des Auftraggebers die Namen, Geburts-datum, Anschriften des eingesetzten Personals mitteilen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vom Auftraggeber/Bieter nach der Angebotseröffnung nachzufordern bzgl. der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber hatte bereits ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeanträgen durchgeführt und kein wirtschaftliches Angebot erhalten. Dadurch wurde der Ersatz des bestehenden Stadtbusses besonders dringlich.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren
die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland