Teleradiologische Versorgung des Klinikverbundes ANregiomed Referenznummer der Bekanntmachung: ANregio-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anregiomed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teleradiologische Versorgung des Klinikverbundes ANregiomed
Teleradiologische Versorgung des Klinikverbundes ANregiomed
ANregiomed gKU, AöR
Escherichstraße 1
91522 Ansbach
Der Klinikverbund ANregiomed beabsichtigt einen Teil seiner radiologischen Leistungen an seinen Klinikstandorten Ansbach, Dinkelsbühl sowie Rothenburg ob der Tauber mittels teleradiologischer Befundung erbringen zu lassen. Dazu soll in einem offenem Vergabeverfahren ein externer Anbieter für Teleradiologie gefunden werden.
Der kommunale Klinikverbund ANregiomed (im Folgenden "ANregiomed" genannt) ist ein gemeinsames Kommunalunternehmen, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach. Zu diesem Verbund gehören das Klinikum Ansbach (im Folgenden "AN" genannt) als Schwerpunktversorger, die beiden Grund- und Regelversorgerkliniken Dinkelsbühl (im Folgenden "DKB" genannt) und Rothenburg ob der Tauber (im Folgenden "ROT" genannt) sowie die Praxisklinik Feuchtwangen. Des Weiteren gehören die MVZs in Ansbach, Dinkelsbühl, Rothenburg ob der Tauber und Feuchtwangen sowie das Tochterunternehmen zur Sterilgutversorgung ANregiomed-Instruclean-Services GmbH (im Folgenden "ANIS" genannt) zum Unternehmen.
Insgesamt sind rund 2.145 Mitarbeitende bei ANregiomed tätig, um jährlich rund 40.000 akutstationäre Patienten zu versorgen. Hinzu kommen mehrere tausend ambulante Patienten. Für die Behandlung akutstationärer Patienten stehen in der Klinik Dinkelsbühl sowie in der Klinik Rothenburg insgesamt 655 Planbetten zur Verfügung (AN 360, DKB 130, ROT 165).
Ziel der Ausschreibung ist es, dass ab 01. Juni 2023 die teleradiologische Befundung vor allem im Bereich der CT-Diagnostik ein externer Anbieter für ANregiomed weiterführt. ANregiomed bleibt weiter der Betreiber der Medizingeräte. Aktuell liegt eine Genehmigung des Teleradiologischen Betriebs bis zum 30.11.2027 vor (siehe Anlage im Dokument Dienstleistungsvertrag). Bei einem Wechsel des externen Anbieters für die teleradiologische Versorgung zum 01. Juni 2023 müssen die sich ergebenen Änderungen (Teleradiologiekonzept, Teleradiologen, Bildwiedergabesystem, Teleradiolgiestrecke) rechtzeitig genehmigt werden. Der Teleradiologe des Anbieters übernimmt während der teleradiologischen Leistungserbring die Gesamtverantwortung für die Anwendung der Röntgenstrahlung am Menschen gemäß § 123 StrlSchV.
Der Vertrag kann einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187036a1cf8-6407333eff8332d7
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187036a1cf8-6407333eff8332d7
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187036a1cf8-6407333eff8332d7
Facharzt für Radiologie mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, nach § 5 Abs. 38 StrSchG
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der AI-ILV GmbH (https://vergabeplattform.aiilv.de). Dort müssen die Vergabeunterlagenmit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Kontaktstelle bei Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe: Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit oder via [gelöscht].
Frist zum Stellen von Bieterfragen: 18.04.2023 10:00 Uhr
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO: Mit Abgabe seines Angebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass seine unternehmensbezogenen Daten sowie sämtliche personenbezogenen Daten, die in seinem Angebot aufgeführt werden, von der ausführenden Vergabestelle sowie
von dem Auftraggeber im Form der Erhebung und elektronischen Speicherung verarbeitet werden. Ferner erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.