Nichtoffener Realisierungswettbewerb Grund- und Mittelschule am Gröben
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://markt.gapa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb Grund- und Mittelschule am Gröben
Aufgabe des Wettbewerbs ist der Entwurf eines Neubaus (ca. 4.800 m² BGF) einer Grund- und Mittelschule einschließlich der zugehörigen Freianlagen (ca. 8.800 m²).
Garmisch-Partenkirchen
Aufgabe des Wettbewerbs ist der Entwurf eines Neubaus (ca. 4.800 m² BGF) einer Grund- und Mittelschule einschließlich der zugehörigen Freianlagen (ca. 8.800 m²).
Auf dem Grundstück befinden sich aktuell ein Hauptgebäude, ein Anbau und eine Einfachturnhalle. Hauptgebäude und Turnhalle werden abgebrochen und durch Neubauten ersetzt. Der Anbau bleibt erhalten und beinhaltet künftig die Mittelschule. Im Neubau sollen Grundschule, Verwaltung und Offene Ganztagsschule Platz finden. Eine neue Dreifachsporthalle ist als Kubatur in die Planung einzubeziehen.
Die bestehenden Freianlagen sollen neu gestaltet werden. Hierbei sind große Bestandsbäume zu berücksichtigen. Neben den Pausenhöfen und Eingangsbereichen soll eine Bushaltestelle sowie die angrenzende Straße überplant werden.
Erwartet wird ein einladendes, identitätsstiftendes Schulgebäude mit attraktiven Freiflächen, das Raum für moderne Lehrkonzepte bietet. Der Wettbewerb wird mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt und nach den Regeln der RPW 2013 in der von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern am 01.10.2013 herausgegebenen Fassung durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume des Neubaus liegen bei ca. 9,9 Mio. € (netto), für das Leistungsbild Freianlagen bei 1,8 Mio. € (netto). Es wird beabsichtigt, auch den Abbruch des Bestands mit zu beauftragen.
Hinzu kommen bei der Realisierung Umbauten an einem Bestandsgebäude (ca. 3.000 m² BGF), voraussichtlich mit Erneuerungen von zwei Schüler-WCs und Anpassungen im Übergang zum Neubau. Der genaue Umfang wird vom Auftraggeber nach Auftragsvergabe bestimmt.
Die Realisierung der Neugestaltung der angrenzenden Maximilianstraße ist nicht gesichert. Bei einer Realisierung wird sie voraussichtlich mit beauftragt. Hierfür liegen die prognostizierten anrechenbaren Kosten bei ca. 735.000 € (netto).
Eine Kostenobergrenze soll vor Abschluss der Leistungsphase 4 festgelegt werden.
Nicht Teil der Beauftragung ist die Dreifachturnhalle.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Neubau Gebäude Grund- und Mittelschule am Gröben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blaustein
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89134
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Freianlagen Grund- und Mittelschule am Gröben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).