Ausschreibung und marktorientiere Beschaffung elektrischer und ökologischer Energie ab 01.01.2024 für die Liegenschaften des Markt Großostheim Referenznummer der Bekanntmachung: I.1.7-2/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großostheim
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63762
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]50
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grossostheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung und marktorientiere Beschaffung elektrischer und ökologischer Energie ab 01.01.2024 für die Liegenschaften des Markt Großostheim
Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP-Abnahmestellen, benötigt der Markt Großostheim (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 einen neuen Stromliefervertrag für 126 Abnahmestellen mit insgesamt ca. 0,9 GWh Strom pro Jahr (Stand 2021). Der Stromliefervertrag endet am 31.12.2024, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das festgelegte Verfahren dient der Bestimmung des Auftragnehmers.
Großostheim, DE
Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP-Abnahmestellen, benötigt der Markt Großostheim (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 einen neuen Stromliefervertrag. Der Stromliefervertrag endet am 31.12.2024, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das festgelegte Verfahren dient der Bestimmung des Auftragnehmers. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von ökologischer elektrischer Energie an 126 Abnahmestellen während des Lieferjahres 2024. Der abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen mit ca. 0,9 GWh Strom pro Jahr (Stand 2021). Die Verbrauchswerte stellen lediglich Richtgrößen für die zukünftige Stromabnahme während des jeweiligen Ausschreibungszeitraumes dar. Aufgrund des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den folgenden Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Abnahmestellen zu rechnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen:
Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nach-weis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleich-zeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der jeweilige Nachweis ist dem Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ beizufügen.
Die Vorlage von Nachweisen, die älter als sechs Monate sind, führt nicht zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechen-den Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis nachfordern.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt sind auf dem Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ aufzuführen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung zur Haftpflichtversicherung
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 3 Mio. je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von EUR 3 Mio. je Schadensfall.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bieter im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern.
Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des auf-gestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
b) Bonitätsnachweis
Nachweis, dass der Bewerber mindestens die Anforderungen erfüllt, die in der Creditreform Ratingmap an die Einstufung in Risikoklasse I, II und III gestellt werden durch Vorlage eines der in der Ratingmap aufgeführten Nachweise. Die Ratingmap „Zuordnung des Bonitätsindex in die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister“ ist zu finden unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand vom 30.09.2022).
Das Ausstellungsdatum der Dokumente darf nicht älter als 3 Monate sein (ab Eingang des Angebotes). Der jeweilige Nachweis ist dem Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ beizufügen.
Der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen, die in der Creditreform Ratingmap an die Einstufung in Risikoklasse I gestellt werden, ist ein Mindeststandard. Zur Sicherstellung der vorgenannten Bedingung willigt der Bieter bei Angebotsabgabe dem geforderten Bonitätsindex zu. Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer vorzulegen.
c) Angaben zu Umsätzen
Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto (Formblatt „Eigenerklärung Eignung“). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bietergemeinschaften der kumulierte Umsatz.
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz mit Belieferung von elektrischer Energie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils pro Geschäftsjahr mindestens EUR 600.000,00 netto betrug. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).
d) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation sind auf dem Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ aufzuführen.
e) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sind auf dem Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ aufzuführen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot anhand von mindestens zwei Unternehmensreferenzen seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Stromlieferleistungen unter Berücksichtigung der nachfolgend benannten Mindeststandards nachzuweisen.
Mindeststandards für jede einzelne Referenz:
• Im Rahmen des Referenzprojektes wurde die Belieferung elektrischer Energie erbracht
• Im Rahmen des Referenzprojektes wurden mindestens 70 Abnahmestellen beliefert
• Das Verbrauchsvolumen im Referenzprojektes betrug mindestens 0,5 GWh pro Jahr
• Die Leistungserbringung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung
Mindeststandards an die insgesamt eingereichten Referenzen:
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz erfüllen. Angebote, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung 2023/S 050-146159
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen