Beschaffung elektrischer/ökologischer Energie 2024 für die Liegenschaften des Marktes Großostheim
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großostheim
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63762
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]50
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grossostheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.grossostheim.de/ausschreibung
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung elektrischer/ökologischer Energie 2024 für die Liegenschaften des Marktes Großostheim
Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP-Abnahmestellen, benötigt der Markt Großostheim (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 einen neuen Stromliefervertrag für 126 Abnahmestellen mit insgesamt ca. 0,9 GWh Strom pro Jahr (Stand 2021). Der Stromliefervertrag endet am 31.12.2024, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das festgelegte Verfahren dient der Bestimmung des Auftragnehmers. Angebotsfrist ist der 08.05.2023/11.00 Uhr. Eine Zuschlagserteilung ist am 08.05.2023 um 13.00 Uhr während der Strombörsenzeiten vorgesehen. Die Zuschlags-/Bindefrist beträgt somit 2 Stunden. Zu den Besonderheiten des Verfahrens wird ausdrücklich auf Abschnitt IV.1.1 verwiesen.
Großostheim
Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP-Abnahmestellen, benötigt der Markt Großostheim (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 einen neuen Stromliefervertrag. Der Stromliefervertrag endet am 31.12.2024, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das festgelegte Verfahren dient der Bestimmung des Auftragnehmers. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von ökologischer elektrischer Energie an 126 Abnahmestellen während des Lieferjahres 2024. Der abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen mit ca. 0,9 GWh Strom pro Jahr (Stand 2021). Die Verbrauchswerte stellen lediglich Richtgrößen für die zukünftige Stromabnahme während des jeweiligen Ausschreibungszeitraumes dar. Aufgrund des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den folgenden Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Abnahmestellen zu rechnen. Die Leistungsbeschreibung und Verfahrensdetails können unter https://www.grossostheim.de/ausschreibung eingesehen werden. Die Teilnahme- und Ausschreibungsunterlagen werden voraussichtlich ab 24.03.2023 nach Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Mit dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung werden Bewerber auf die Besonderheiten im Verfahren auf Grundlage von §135 Abs. 3 GWB (analoge Anwendung) hingewiesen. Die Auftragsvergabe erfolgt am terminierten Angebotstag (Angebotsfrist) 08.05.2023 bis 13.00 Uhr ohne Einhaltung der Informations-/Wartepflicht gem. §134 Abs. 2 GWB. Begründung zum Verfahren: Eine Markterkundung hat ergeben, dass die überwiegende Anzahl interessierter Bieter nicht bereit ist, unter Einhaltung einer Warte-/Stillhaltefrist gem. 134 Abs. 2 GWB ein Angebot abzugeben.
Bei Einhaltung der Frist erwartet der Auftraggeber daher einen zu geringen Wettbewerb und somit wirtschaftlich ungünstigere Angebote. Die gewählte Verfahrensart gewährleistet nach Auffassung des Auftraggebers ein transparentes, diskrimminierungsfreies Vergabeverfahren für Bieter und Rechtssicherheit für den Auftraggeber nach Zuschlagserteilung.
Ablauf des sich an diese Transparenzbekanntmachung anschließenden Verfahrens:
Teilnahmewettbewerb (ab 22.03.2023):
Der Teilnahmewettbewerb wird unter Einhaltung von mind. 10 Kalendertagen nach Absendung dieser Transparenzveröffentlichung begonnen. Mit Einreichung der Teilnahmeerklärung, erklärt sich der Bieter dazu bereit, verkürzte Fristen nach § 17 Abs. 3 VgV zu akzeptieren; ebenso erklärt er sich damit einverstanden, dass die Informationspflicht nach § 134 Abs. 1 GWB entfällt. Teilnehmer, deren Teilnahmeantrag nach Prüfung und Wertung der eingereichten Unterlagen nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten eine „Bewerberinformation Teilnahmewettbewerb“.
Verhandlungsverfahren (ab 25.04.2023):
Das Verhandlungsverfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Information an nicht berücksichtigte Bewerber im Teilnahmewettbewerb gem.134 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB fortgesetzt.
Alle Teilnehmer, die in der 1. Phase die geforderten Vergabeunterlagen eingereicht und sich qualifiziert haben, werden auf elektronischem Wege aufgefordert, ein Festpreisangebot bis 08.05.2023, 11.00 Uhr einzureichen.
Bindefrist: 08.05.2023; bis 13:00 Uhr
Zuschlagskriterium: Preis
Bezuschlagt wird das Angebot, welches den wirtschaftlichsten Festpreis ct/kWh (netto; zzgl. der jeweils zum Lieferzeitpunkt gültigen Umlagen/Steuern/Netzentgelte) für die Vertragslaufzeit 01.01.2024 bis 31.12.2024 aufweist.
Hinweis zu Abschnitt V, V.2.1 (Tag der Zuschlagsentscheidung): Die Angabe 06.03.2023 ist als Entscheidung des Auftraggebers zur Vergabe des Auftrags nach Abschluss des Verfahrens an den dann feststehenden, günstigsten Bieter zu verstehen. Der Tag des Vertragsschlusses wird für den 08.05.2023 um 13.00 Uhr angekündigt (§135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Großostheim
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Abschnitt V, V.2.1 (Tag der Zuschlagsentscheidung): Die Angabe 06.03.2023 ist als Entscheidung des Auftraggebers zur Vergabe des Auftrags nach Abschluss des Verfahrens an den dann feststehenden, günstigsten Bieter zu verstehen. Der Tag des Vertragsschlusses wird für den 08.05.2023 um 13.00 Uhr angekündigt (§135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen