Schule am Gröben: Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://buergerservice.gapa.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schule am Gröben: Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen plant den Neubau der Grund- und Mittelschule am Gröben.
Garmisch-Partenkirchen
Die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen plant den Neubau der Grund- und Mittelschule am Gröben. Dazu ist bereits ein Planungswettbewerb für Gebäude und Freianlagen ausgeschrieben.
Das Grundstück befindet sich zwischen der Maximilianstraße und der Loisach. Auf dem Grundstück befinden sich aktuell ein Hauptgebäude, ein Anbau und eine Einfachturnhalle. Hauptgebäude und Turnhalle werden abgebrochen und durch Neubauten (ca. 4.800 m² BGF ohne Turnhalle) ersetzt, wobei die Turnhalle nicht Gegenstand dieses Auftrags ist.
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Der Anbau bleibt erhalten und beinhaltet künftig die Mittelschule. Im Neubau sollen Grundschule, Verwaltung und Offene Ganztagsschule Platz finden. Hinzu kommen untergeordnete Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude (ca. 3.000 m² BGF) im Bereich Übergang zum Neubau. Der genaue Umfang der Umbaumaßnahmen wird vom Auftraggeber nach Auftragsvergabe bzw. in Abhängigkeit vom Wettbewerbsentwurf bestimmt.
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Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren, voraussichtlich Ende 2022/ Anfang 2023. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Tragwerksplanung gem. §§ 51 ff. HOAI beauftragt.
Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 6 beauftragt.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 11,8 Mio. € geschätzt.
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Der Antrag auf Baugenehmigung soll spätestens im Sommer 2023 eingereicht werden. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2024, der Abschluss der Maßnahme Ende 2025 erfolgen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schule am Gröben: Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht bis spätestens zum 31.10.2022 eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).