Neubau Sportpark Kösseine - Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sportpark Kösseine - Freianlagen
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Freianlagen nach § 38 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für für den Neubau des Sportparks Kösseine.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Städte Marktredwitz und Waldershof planen den Neubau des Sportparks Kösseine in einem interkommunalen Projekt zur Entwicklung der ländlichen Region. Die bestehende Anlage wird abgebrochen und der neue Sportpark Kösseine soll entstehen. Dabei soll ein Freisportgelände entstehen, auf welchem diverse Sportarten und Freizeitaktivitäten ausgeübt werden können. Es sollen Umkleidemöglichkeiten sowie ein Gastronomiebereich mit weiteren Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten neu errichtet werden. Zudem soll als Highlight die „Fichtel Wave“ gebaut werden. Die Gebäude und die „Fichtel Wave“ sowie der Abbruch der bestehenden Anlage werden durch einen Architekten beplant. Für die Freisportflächen werden Planungsleistungen erforderlich. Bisherige Untersuchungsergebnisse werden zur Verfügung gestellt. Dieses Konzept ist weiterzuentwickeln. Für die Maßnahme soll eine Leader-Förderung beantragt werden.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1 - LPH 1-3
Stufe 2 - LPH 4-7
Stufe 3 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-3 besteht jedoch nicht.
Leader-Förderung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.