Schule am Gröben: TA-Planung Anlagengruppen 1 bis 8 nach § 53 HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://buergerservice.gapa.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schule am Gröben: TA-Planung Anlagengruppen 1 bis 8 nach § 53 HOAI
Die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen plant den Neubau der Grund- und Mittelschule am Gröben.
Auf dem Grundstück befinden sich aktuell ein Hauptgebäude, ein Anbau und eine Einfachturnhalle. Hauptgebäude und Turnhalle werden abgebrochen und durch Neubauten (ca. 4.800 m² BGF ohne Turnhalle) ersetzt, wobei die Turnhalle nicht Gegenstand dieses Auftrags ist.
Der Anbau bleibt erhalten und beinhaltet künftig die Mittelschule. Im Neubau sollen Grundschule, Verwaltung und Offene Ganztagsschule Platz finden. Hinzu kommen untergeordnete Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude (ca. 3.000 m² BGF) im Bereich Übergang zum Neubau.
Die Technische Ausrüstung des Neubaus umfasst dabei die Anlagengruppen 1 bis 8.
Garmisch-Partenkirchen
Die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen plant den Neubau der Grund- und Mittelschule am Gröben. Dazu ist bereits ein Planungswettbewerb für Gebäude und Freianlagen ausgeschrieben.
Das Grundstück befindet sich zwischen der Maximilianstraße und der Loisach. Auf dem Grundstück befinden sich aktuell ein Hauptgebäude, ein Anbau und eine Einfachturnhalle. Hauptgebäude und Turnhalle werden abgebrochen und durch Neubauten (ca. 4.800 m² BGF ohne Turnhalle) ersetzt, wobei die Turnhalle nicht Gegenstand dieses Auftrags ist.
Der Anbau bleibt erhalten und beinhaltet künftig die Mittelschule. Im Neubau sollen Grundschule, Verwaltung und Offene Ganztagsschule Platz finden. Hinzu kommen untergeordnete Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude (ca. 3.000 m² BGF) im Bereich Übergang zum Neubau. Der genaue Umfang der Umbaumaßnahmen wird vom Auftraggeber nach Auftragsvergabe bzw. in Abhängigkeit vom Wettbewerbsentwurf bestimmt.
Die Technische Ausrüstung des Neubaus umfasst dabei die Anlagengruppen 1 bis 8.
Bei der Wärmeversorgung ist hervorzuheben, dass die neue Heizung auch die bestehenden Gebäudeteile versorgen muss.
In Abhängigkeit vom Entwurf des Planungswettbewerbs sind ggf. Anlagen zur Eigenstromversorgung zu planen.
Zusätzlich soll eine Trafostation ersetzt werden, voraussichtlich an anderer Stelle.
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren, voraussichtlich im Ende 2022. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. §§ 55 ff. HOAI mit den Anlagengruppen 1 bis 8 beauftragt.
Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt.
Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 18,1 Mio. € geschätzt.
Der Baubeginn soll im Frühjahr 2024, der Abschluss der Maßnahme Ende 2025 erfolgen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen;
Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. §§ 55 ff. HOAI mit den Anlagengruppen 1 bis 8 beauftragt.
Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt.
Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TA-Planung Anlagengruppen 1 bis 8 nach § 53 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).