255 FELDA - Rohbauarbeiten + Gerüstarbeiten - vergeb. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: VE 3210
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadibau.de
Abschnitt II: Gegenstand
255 FELDA - Rohbauarbeiten + Gerüstarbeiten - vergeb. Auftrag
Neubau Wohnanlage mit Untergeschoss und Tiefgarage, Johann-Biersack-Straße in Feldafing - Rohbauarbeiten und Gerüstarbeiten.
Johann-Biersack-Straße 23 82340 Feldafing
Die Stadibau GmbH, Gesellschaft für Staatsbediensteten
Wohnungsbau plant den Neubau einer Wohnanlage mit 19 Wohneinheiten, Untergeschoss und einer Tiefgarage in Feldafing. Das städtebauliche Konzept sieht drei maßstäbliche Einzelhäuser vor, einen dreigeschossigen Baukörper an der Johann-Biersack-Straße und zwei gartenseitige Gebäude in zweigeschossiger Bauweise.
Rohbauarbeiten und Gerüstarbeiten:
- Gründung: ca. 1400m2
- Decken/Dach: ca. 3450m2
- Wände Stahlbeton: ca. 2100m2
- Wände Mauerwerk: ca. 2500m2
- Gerüst: ca. 2400m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4F6N75
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]