Planungsleistungen für die Wärmeversorgung MD-Gelände Dachau
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Wärmeversorgung MD-Gelände Dachau
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Erstellung der Anlagen der Wärmeversorgung (u.a. BHKW, Gasspitzenkessel, Wärmespeicher) für das neu entstehende Wohn- und Mischgebiet auf dem ehemaligen Gelände der „MD-Papierfabrik“. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Leistungsbilder
- Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 – 9 (§ 41 HOAI); Die gesamte Wärmerzeugungsanlage mit Einhausung sowie Neben- und Betriebsgebäuden sowie das gesamte Fernwärmenetz werden dem Leistungsbild der Ingenieurbauwerke zugeordnet.
-Fachplanung Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 - 6, 8
-Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 – 9
sowie jeweils dazugehörige besondere Leistungen. Die Vergabe erfolgt als Generalplanerauftrag.
Stadt Dachau
Die genaue Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung (Anlage 8) zu entnehmen.Architekten- und Ingenieurleistungen für die Erstellung der Anlagen der Wärmeversorgung (u.a. BHKW, Gasspitzenkessel, Wärmespeicher) für das neu entstehende Wohn- und Mischgebiet auf dem ehemaligen Gelände der „MD-Papierfabrik“. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Leistungsbilder
- Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 – 9 (§ 41 HOAI); Die gesamte Wärmerzeugungsanlage mit Einhausung sowie Neben- und Betriebsgebäuden sowie das gesamte Fernwärmenetz werden dem Leistungsbild der Ingenieurbauwerke zugeordnet.
-Fachplanung Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 - 6, 8
-Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 – 9
sowei jeweils dazugehörige besondere Leistungen. Die Vergabe erfolgt als Generalplanerauftrag. Die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es werden zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 - 4 nach HOAI beauftragt. Seitens des Auftragnehmers sind aber trotzdem die Leistungen nach Leistungsphasen 1 - 9 (bzw. 1 - 6, 8) HOAI anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen gemäß LP 5 - 9 (bzw. 5 - 6, 8) zu einem späteren Zeitpunkt und abhängig von den Ergebnissen der LP 1 - 4 zu beauftragen. Ein Anspruch auf Vergütung der LP 5 - 9 (bzw. 5 - 6, 8) besteht somit erst nach separater Beauftragung durch den Aufraggeber.
Gehen aus den ersten zwei Prüfungsstufen (formelle und materielle Eignungsprüfung) mehr als fünf vollständige, formal ordnungsgemäße Teilnahmeanträge von allgemein geeigneten Bewerbern hervor, so trifft der Auftraggeber unter diesen Bewerbern eine Auswahl. Hierzu führt der Auftraggeber eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge nach Maßgabe der eingereichten Referenzen durch. Jeder Bewerber hat mindestens eine und kann bis zu vier vergleichbare Referenzen ab(zu)geben. Jede abgegebene Referenz (maximal jedoch vier) wird jeweils mit maximal 25 Punkten bewertet, so dass jeder Bewerber insgesamt maximal 100 Wertungspunkte erzielen kann. Die Bepunktung erfolgt anhand folgender Unterkriterien:
1. Planung, Auslegung und Umsetzung einer vergleichbaren Energieerzeugungsanlage
2. Planung der Auslegung und Umsetzung eines vergleichbaren Fernwärmenetzes
3. Alle Leistungsphasen abgedeckt
4. Leistungsbild der Referenz entspricht dem laut Leistungsbeschreibung angegebenen Schwierigkeitsgrad
5. Referenzanlage befindet sich seit einem Jahr in Betrieb
Die einzelne Referenz wird bewertet, in dem für jedes Unterkriterium in einem ersten Schritt jeweils insgesamt maximal 5 Punkte vergeben werden. Die erzielten Punkte werden in einem zweiten Schritt addiert und ergeben die Wertungspunkte für die jeweilige Referenz. Die Addition der Wertungspunktzahl jeder der maximal vier Referenzen ergibt die Gesamtwertungspunktzahl. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit den höheren Wertungspunktzahlen im Wertungskriterium 1 den Vorzug. Sollte nach Durchführung der vergleichenden Wertung der Teilnahmeanträge auch hier Punktegleichheit bestehen, entscheidet das Los.
Die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es werden zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 – 4 nach HOAI beauftragt. Seitens des Auftragnehmers sind aber trotzdem die Leistungen nach Leistungsphasen 1 – 9 (bzw. 1 - 6, 8) HOAI insgesamt anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen gemäß LP 5 – 9 (bzw. LP 5 - 6, 8) zu einem späteren Zeitpunkt und abhängig von den Ergebnissen der LP 1 – 4 zu beauftragen. Ein Anspruch auf Vergütung der nachfolgenden LP 5 – 9 (bzw. LP 5- 6, 8) besteht somit erst nach separater Beauftragung durch den AG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister
Die Bewerber haben mit Ihrem Teilnahmeantragsschreiben (Anlage 1) zu erklären, ob Sie in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern Ihres Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen sind. Für diesen Fall ist die Registernummer der Eintragung anzugeben. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung im Teilnahmeantragsschreiben zu bestätigen.
2.Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung (Kammereintrag)
Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass Sie im Besitz der notwendigen Berechtigung oder Mitgliedschaft in einer Berufsorganisation sind, um die ausgeschriebenen Leistungen erbringen zu dürfen. Hierzu ist z. B. der erforderliche Kammereintrag und die erforderliche Berufsqualifikation der zuständigen Personen zu benennen. Dieser Nachweis ist ggf. für alle betroffenen Leistungsteile gesondert zu erbringen. Bei Bewerbergemeinschaften hat das für den jeweiligen Leistungsteil vorgesehene Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis zu erbringen. Im Falle der Eignungsleihe muss das benannte Drittunternehmen den Nachweis erbringen.
a) Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall, zweifach maximiert pro Jahr, verfügen:
— [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögenschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden (je geschädigte Person),
Der Nachweis hat durch eine entsprechende Eigenerklärung zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Erklärung, dass über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, spätestens zur Zuschlagserteilung den entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit ist bei einer Be-werbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist eine gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit abzugeben.
b) Angaben zum Umsatz
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Als Mindestvoraussetzung ist ein Jahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft können die Umsätze für die Mit-glieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Drittunternehmen oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Eignungsleihe herangezogen werden.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen
- Nachweis eines Jahresumsatzes von mindestens [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber aussagekräftige Angaben zu mindestens einer Referenz zu nach Art und Umfang vollständig vergleichbaren Aufträgen in den letzten fünf Jahren zu machen (Wertungskriterium). Die Angaben sind anhand des als Anlage 5 beigefügten Formblattes zu machen. Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Betriff die Referenz die Planung, Auslegung und Umsetzung einer Energieerzeugungsanlage mit vergleichbarer Größenordnung. Die Vergleichbarkeit wird anhand der thermischen Erzeugungsleistung der geplanten Anlage beurteilt. Als vergleichbar werden insbesondere Anlagen (jeweils in Bezug auf die energietechnischen Anlagenkomponenten) auf konventioneller und/oder erneuerbarer Basis angesehen, wie z. B. BHKW, Hochtemperaturwärmepumpen, konventionelle Kessel.
- Betrifft die Referenz die Planung eines vergleichbaren Fernwärmenetzes. Als vergleichbar werden Fernwärmenetze angesehen, die eine vergleichbare Anzahl von Einwohnern (3.000) versorgen.
- Die Leistungsphasen laut Leistungsbeschreibung werden abgedeckt
- Betrifft das Leistungsbild der Referenz den laut Leistungsbeschreibung angegebenen Schwierigkeitsgrad (z.B. vergleichbare Honorarzone, planerische Anforderungen)
- Die Referenzanlage befindet seit einem Jahr im Betrieb.
Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge). Sofern eine Referenz nicht alle Anforderungen oder Leistungsinhalte abdeckt, sind diese fehlenden Anforderungen/Leistungsinhalte durch weitere Referenzen nachzuweisen, um die Mindestanforderungen erfüllen zu können. Wenn z.B. die vorgelegte Referenz nur die Planung der Erzeugungsanlage betrifft, ist mindestens eine weitere vergleichbare Referenz vorzulegen, welche die Planung eines Wärmenetzes betrifft. Referenzen können für den Bewerber, für die Bewerbergemeinschaft, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder für eignungsleihende Unternehmen benannt werden.
- Vorlage von mindestens einer vollständig vergleichbaren Referenz nicht älter als fünf Jahre
Es wird auf die Ausführungen im Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb verwiesen.
keine
siehe §§ 16, 17 Generalplanervertrag
Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bewerber-/ bzw. Bietergemeinschaft ist zulässig. Soweit der Teilnahmeantrag von einer Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, muss die Bewerbergemeinschaft eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abgeben,
a) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
b) dass für den Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gegründet wird,
c) in der bestätigt wird, dass das bevollmächtigte Mitglied alle Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamt-schuldnerisch haften,
e) und in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsbereiche bzw. Teilbereiche ausführt.
BauKaG und BayInG
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe des Formblattes in Anlage 4 abzugeben. Die Bewerber haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Der Auftraggeber ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AentG verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über das (Nicht-) Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. Der Auftraggeber behält sich vor Auftragserteilung eine weitergehende Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach § 19 Abs. 1 MiLoG bzw. § 21 Abs. 1 AEnG vor.
2. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe des Formblatts in Anlage 10 abzugeben. Die Bewerber haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über einen möglichen Russlandbezug im Sinn der VO (EU) 2022/576 zu geben.
3. Um alle Bewerber rechtzeitig informieren zu können, werden Fragen zum Teilnahmewettbewerb nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum
14.04.2023, 24:00 Uhr auf dem Vergabeportal eingegangen sind. Maßgeblich ist der vom Vergabeportal vergebene elektronische Zeitstempel. Nach dem vorgenannten Termin eingehende Fragen können aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden.
Soweit die Fragestellung für alle Bewerber von Bedeutung ist, werden die Fragen und die hierauf erteilten Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern zugänglich gemacht. Es wird daher um eine neutrale Formulierung von Fragen gebeten, soweit dies möglich ist. Die Bereitstellung zusätzlicher Informationen an alle Bewerber erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform „aumass.de“. Eine Registrierung wird den Bewerbern dringend empfohlen, da dadurch eine zeitnahe Information über Antworten zu Bewerberfragen, ergänzende Unterlagen und Informationen sichergestellt wird. Andernfalls sind die Interessenten verpflichtet, sich über den Link in der Auftragsbekanntmachung, über den die Vergabeunterlagen abrufbar sind, regelmäßig über neue Antworten zu Bewerberfragen sowie Mitteilungen des Auftraggebers sowie ggf. aktualisierte Vergabeunterlagen eigenverantwortlich zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
— mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Nachtragsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit der Nachtragsvereinbarung festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet: „Die Unwirksamkeit (...) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]