Mittelspannungsschaltanlage Gruppe D Referenznummer der Bekanntmachung: VV406-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: VAT Id Nr. DE 129517720
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipp.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ipp.mpg.de/12517/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Mittelspannungsschaltanlage Gruppe D
Projektierung, Fertigung, Werksprüfung, Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Prüfung einer fabrikfertigen, metallgekapselten, luftisolierten Mittelspannungsschaltanlage mit
Doppelsammelschienensystem und 3-Kammerschottung, typgeprüft nach DIN VDE 0671, Teil 200 in Innenraumausführung incl. Druckentlastungskanal.
Der Endausbau besteht aus 15 Feldern.
Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
Boltzmannstr. 2
85748 Garching
Projektierung, Fertigung, Werksprüfung, Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Prüfung einer fabrikfertigen, metallgekapselten, luftisolierten Mittelspannungsschaltanlage mit
Doppelsammelschienensystem und 3-Kammerschottung, typgeprüft nach DIN VDE 0671, Teil 200 in Innenraumausführung incl. Druckentlastungskanal.
Der Endausbau besteht aus 15 Feldern.
Option 1 : Anschluss Mittelspannungskabel incl.
Kabelprüfung gemäß Spezifikation
Option 2: Zubehör
Option 3: Ersatzteile
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."