M0067 Rahmenvereinbarung - 22DO0031 Verwertung Straßenkehrgut der Stadt Würzburg vom 01.06.2023 bis 31.05.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: TED21-_OBB/2022-110401
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
M0067 Rahmenvereinbarung - 22DO0031 Verwertung Straßenkehrgut der Stadt Würzburg vom 01.06.2023 bis 31.05.2026
Der Eigenbetrieb Die Stadtreiniger der Stadt Würzburg reinigt die Straßen und Plätze (mit Klein- und Großkehrmaschinen) der gesamten Innenstadt einschließlich der Außenbezirke. Das angefallene Straßenkehrgut wir in einem Kehrbecken in Heidingsfeld abgelagert und entwässert. Ausgeschrieben wird die Verladung, der Transport sowie die Entsorgung des Straßenkehrguts.
Äußere Aumühlstraße 5
97076 Würzburg
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Verladung, den Transport sowie die Verwertung des Straßenkehrguts für die Zeit von 01.06.2023 bis 31.05.2026 mit Verlängerungsoption um ein Jahr.
Verlängerungsoption um ein Jahr bis maximal 31.05.2027
Mindest/Höchstmengen Rahmenvereinbarung:
Mindestmenge Straßenkehrgut 1.700 to/Jahr
Maximalmenge Straßenkehrgut 2.100 to/Jahr
Schätzmenge Straßenkehrgut 1.900 to/Jahr
mit Angebotsabgabe einzureichen:
Ablaufschema der Aufbereitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Verwertung Straßenkehrgut
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Volkach
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97332
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Volkach
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97332
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelingstädt
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07580
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 01.12.2022 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; Bei Bietern in der engeren Wahl ggf. Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
- Ggf. Vorlage eines Insolvenzplans
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig) und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]