SMT - Tutzing - Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 1040-1 Schadstoffe
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SMT - Tutzing - Schadstoffsanierung
Generalsanierung Mittelschulcampus Tutzing
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Baustelleneinrichtung zur KMF-Sanierung:
4 Stck. Schleusenanlagen
180 m2 Abschottungen
9.900 m3 Unterdruckhaltung EG- OG
Sanierungsmaßnahmen: KMF-Wolle
Alupaneeldecke, Holzpaneeldecke mit KMF 2.350 m2
Gk-Wände mit KMF 320 m2
Blech-Sandwichwände mit KMF 630 m2
Rohrisolierungen KMF 970 m
Entsorgung – KMF Wolle 95 m3
Metallteile 20 t
Holzbauteile 18 t
Baustelleneinrichtung zur Asbestsanierung:
Schleusenanlagen 2 Stck
Abschottungen 100 Stck.
Sanierungsmaßnahmen - Asbest
Unterdruckhaltung 1.000 m3
Asbestsanierung Wandflächen 150 m2
Asbestsanierung Bodenflächen (Asphalt mit Ausbau) 200 m2
Entsorgung – Container 25 t
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.