Unterhaltsreinigung für das Schloss Neuschwanstein Referenznummer der Bekanntmachung: 2023UWA000001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung für das Schloss Neuschwanstein
Unterhaltsreinigung der öffentlichen WC-Anlagen sowie sonstiger Schloss-Bereiche für das Schloss Neuschwanstein
Unterhaltsreinigung der öffentlichen WC-Anlagen sowie sonstiger Schloss-Bereiche für das Schloss Neuschwanstein
Der Vertrag tritt am 01.11.2023 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.10.2026. Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.10.2029.
Die öffentlichen WC-Anlagen sind während der Öffnungszeiten jede halbe Stunden (Hochsaison) bzw. jede Stunde (Sommer- und Wintersaison) zu reinigen. Am Abend hat zusätzlich eine Intensivreinigung zu erfolgen.
Die sonstigen Bereiche sind außerhalb der Öffnungszeiten einmal täglich zu reinigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre in der eVergabe
Beschäftigungszahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Geben Sie bitte zwei vergleichbare Referenzen im Bereich der Reinigung von öffentlichen Toiletten und eine vergleichbare Referenz im Bereich der Gebäudeinnenreinigung an.
- Eigenerklärung
- Eigenerklärung RUS
- Erklärung Struktur Bieter
- Angaben zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister
- Scientology – Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Verpflichtungserklärung sowie Führungszeugnisse der eingesetzten Mitarbeiter
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sein Personal eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
[Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust abzuschließen und
während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Das Bestehen des Versicherungsvertrages ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.