Müllentsorgung im Englischen Garten Südteil, Hofgarten/unterer Hofgarten und Dichtergarten für das Jahr 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023SJU000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Müllentsorgung im Englischen Garten Südteil, Hofgarten/unterer Hofgarten und Dichtergarten für das Jahr 2023
Die Verwaltung des Englischen Garten benötigt für die Müllentsorgung im Englischen Garten Südteil, Hofgarten/unterer Hofgarten und Dichtergarten einen Dienstleister ab der 14. Kalenderwoche 2023.
Der ca. 400 Hektar große Englische Garten mit Hofgarten und Dichtergarten ist ein frei zu begehender Landschaftspark, der Hofgarten ist im Stil eines Renaissanceparks gehalten. Das Parkgelände steht unter Landschaftsschutz und ist ein Gartendenkmal. Als offener Stadtpark wird der Englische Garten von der Bevölkerung sehr geschätzt, insbesondre der Südteil wird jährlich von mehreren Millionen Menschen besucht. 80% der Besucher sind Münchner, die auch mehrmals am Tag den Park zu den unterschiedlichsten Zwecken besuchen. Trotz bestehender Regeln hinterlassen die vielen Besucher sehr viel Müll, der alleine durch die Verwaltung nicht mehr eingesammelt werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Müllentsorgung im Englischen Garten Südteil, Hofgarten/unterer Hofgarten und Dichtergarten für das Jahr 2023
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.