Elektroinstallation DIN 18382 Referenznummer der Bekanntmachung: H22-0011-2-810
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroinstallation DIN 18382
- ca. 260.000 m zu verlegende Kabel und Leitungen
- ca. 2000 m Kabeltrassen
- eine NSHV mit 27 nachgelagerten Unterverteilern
- ca. 1000 Leuchten, welche teilweise auch als Notbeleuchtung genutzt werden
- eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zentralbatteriesystem und etwa 120 Rettungszeichenleuchten, sowie 200 Bereitschaftsleuchten
- eine USV-Anlage mit 80kVA Nennleistung
- 8 Netzwerk-Verteilerschränke
- 2 Medientechnikzentralen zur Versorgung von ELA-Anlagen für Veranstaltungssäle, einer 135-Zoll LED-Wall, einer motorischen Leinwand mit Abmessung 5,50 x 5,50m und zugehörigen Beamer
Historisches Rathaus Straubing, Theresienplatz 2, 94315 Straubing
- ca. 260.000 m zu verlegende Kabel und Leitungen
- ca. 2000 m Kabeltrassen
- eine NSHV mit 27 nachgelagerten Unterverteilern
- ca. 1000 Leuchten, welche teilweise auch als Notbeleuchtung genutzt werden
- eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zentralbatteriesystem und etwa 120 Rettungszeichenleuchten, sowie 200 Bereitschaftsleuchten
- eine USV-Anlage mit 80kVA Nennleistung
- 8 Netzwerk-Verteilerschränke
- 2 Medientechnikzentralen zur Versorgung von ELA-Anlagen für Veranstaltungssäle, einer 135-Zoll LED-Wall, einer motorischen Leinwand mit Abmessung 5,50 x 5,50m und zugehörigen Beamer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]