Erweiterung und Sanierung der St. Nikolaus Schule und heilpädagogischen Tagesstätte in Erding Referenznummer der Bekanntmachung: Leistungen Techn. Gebäudeausrüstung HLS §55 HOAI der Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der St. Nikolaus Schule und heilpädagogischen Tagesstätte in Erding
Leistungen der Techn. Gebäudeausrüstung HLS für die Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 und 8 für die LP 1-9 nach § 55 HOAI für den Neubau einer Schulerweiterung und die Teil-Sanierung des Bestandes im laufenden Betrieb. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Projektstufen ganz oder teilweise zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungen der Techn. Gebäudeausrüstung HLS für die Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 und 8 für die LP 1-9 nach § 55 HOAI für den Neubau einer Schulerweiterung und die Teil-Sanierung des Bestandes im laufenden Betrieb. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Projektstufen ganz oder teilweise zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
siehe Abschnitt III
1) Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Das ermöglicht dem Auftraggeber, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer nimmt die Leistungen direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (12 Werktage) nach Auftragsvergabe auf.
2) Reduziertes Leistungsbild bei Vergabe des Neubauanteils an einen Generalunternehmer.
Bieterfragen können bis 14.4.2023 ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation (Firma, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend);
B)Eigenerklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind;
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der den Bewerber vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht; Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1 bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen;
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländische Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Im zur Verfügung gestellten Bewerbungsformular sind folgende Erklärungen einzutragen/Nachweise zu erbringen (bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu führen):
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Nachweis gem. § 45 (1) 3 VgV über das Bestehen einer entsprechenden Berufs-Haftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der schriftliche Nachweis der geforderten Versicherungssummen bzw. die Absichtserklärung, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend dem Bekanntmachungstext angepasst wird, ist als Anlage beizufügen.
(2) Erklärung gem. § 45 (1) 1 VgV über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie ggf. des Umsatzes für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz) mindestens brutto [Betrag gelöscht] EUR für die Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 und 8 der Leistungsphasen 1-9 für die maximale Punktzahl (Nichterfüllung ist kein Ausschlussgrund, jedoch Wertungskriterium). Büros mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz (jeweils brutto) der letzten 3 Jahre von weniger als brutto [Betrag gelöscht] EUR erhalten 0 Punkte, mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von brutto [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR erhalten 6 Punkte und mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz ab brutto [Betrag gelöscht] EUR erhalten die maximale Punktzahl von 12,5 Punkten. Bei Bietergemeinschaften wird die Summe der jährlichen Umsätze der einzelnen Mitglieder berechnet und dann gewertet.
Büros mit einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl der Jahre 2020 bis 2022 von bis zu einem Beschäftigten erhalten 0 Punkte, mit mehr als 1 bis 2 Beschäftigten erhalten 6 Punkte und mehr als 2 Beschäftigten erhalten die maximale Punktzahl von 12,5 Punkten.
Gewichtung gesamt 25 % (durch Punktzahl abgebildet).
keine
Nachweis der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten, gleichartigen Referenzprojekten.
Gewichtung gesamt 75 % (durch Bepunktung abgebildet).
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen für Leistungen der Techn. Gebäudeausrüstung HLS für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 vorzulegen.
Es werden max. 3 Referenzen bewertet mit 20 Punkten je Referenz bei Erfüllung der genannten Mindestkriterien, gesamt max. 60 Punkte.
Mögliche Zusatzpunkte (jeweils 5 Punkte, gesamt maximal 15 Punkte) bei Erfüllung der folgenden zusätzlichen Kriterien:
- Bei Referenz 1, 2 oder 3: Gebäude der Bildung/Erziehung/Betreuung von Kindern in barrierefreier Ausführung
- Bei Referenz 1, 2 oder 3: Öffentlicher Bauherr gemäß § 99 GWB
- Bei Referenz 1 oder 2: in Holzbauweise
Folgende Angaben sind bei den Referenzen aufzuführen [Kriterien]:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Neubau / Umbau / Erweiterung / Art der Nutzung
- Honorarzone
- Erbrachte Leistungen gemäß Leistungsphase (gem. § 55 HOAI)
- Herstellkosten (KGR 400, ALG 1,2,3,7 und 8, DIN 276) in brutto EUR
- Größe m² BGF (DIN 277)
- Datum der Inbetriebnahme
- Gebäudenutzung zur Bildung/Erziehung/Betreuung von Kindern (ja/nein)
- Öffentlicher Bauherr gemäß §99 GWB (ja/nein)
- Nur bei Referenzen 1 und 2: Errichtung des Neubauanteils in Holzbauweise (ja/nein)
Referenz 1 und 2:
- Neubau / Erweiterung
- Vergleichbare Schwierigkeit: Honorarzone, mind. II (gem. § 56 HOAI)
- Vergleichbare Leistungen: min. Leistungsphase 2-8 in ALG 1, 2 und 3 (gem. § 56 HOAI)
- Vergleichbare Herstellkosten: min. brutto [Betrag gelöscht] EUR
(KGR 400, ALG 1,2,3,7 und 8, DIN 276)
- Vergleichbare Größe: min. 400 m² BGF (DIN 277)
- Inbetriebnahme nach dem 31.03.2013
Referenz 3:
- Sanierung eines Gebäudes bei laufendem Betrieb im selben Gebäude
- Vergleichbare Schwierigkeit: Honorarzone, mind. II (gem. § 56 HOAI)
- Vergleichbare Leistungen: min. Leistungsphase 2-8 in ALG 1, 2 und 3 (gem. § 56 HOAI)
- Vergleichbare Kosten: min. brutto [Betrag gelöscht] EUR (KGR 400, ALG 1, 2, 3, 7 und 8, DIN 276)
- Inbetriebnahme nach dem 31.03.2013
Zur Teilnahme berechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die nach den für ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung geltenden Rechtsvorschriften zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur befugt sind. Sofern in dem jeweiligen Herkunftsmitgliedsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, erfüllt die fachlichen Anforderungen des Architekten/Ingenieurs, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG gewährleistet ist. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Personen und der verantwortliche Verfasser müssen die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Ferner sind Arbeitsgemeinschaften teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die Teilnahmeanforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Verfahrensbekanntmachung gegeben sein. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf anderem, nicht mit den angegebenen elektronischen Mitteln über das Vergabeportal übermittelte Teilnahmeanträge, wie Post, E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex oder Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Ergänzend zu Ziffer III.2.3): Eine Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Person, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind, ist erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, nicht jedoch bereits in den Teilnahmeanträgen erforderlich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.