Sanierung Freibad Roding, Rutschenanlage Referenznummer der Bekanntmachung: VE06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roding
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93426
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sb-roding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Freibad Roding, Rutschenanlage
Das aus dem Jahr 1971 stammende öffentliche Freibad mit den bestehenden Schwimmbecken und Freianlagen wird im Rahmen der geplanten Maßnahme grundlegend erneuert, umgebaut und attraktiviert. Die bestehenden Schwimmbecken (Kinderbecken, 50 m Schwimmerbecken, Nichtschwimmerbecken, Springerbecken), die Rutschenanlage und die dazugehörige Technik (Badewassertechnik, Abwasser- und Wasserleitungen und Elektrotrassen) sowie die Freianlagen werden zurückgebaut und neu gestaltet. Für die Unterbringung der neuen Badewassertechnik wird eigens hierfür ein neues Technikgebäude errichtet. Der vorhandene 2-geschossige Aufsichtsturm zwischen Schwimmerbecken und Nichtschwimmerbecken wird im Zuge der Maßnahme umgebaut und soll hierbei einen Erste-Hilfe-Raum im Erdgeschoss und eine Aufsichtsebene im Obergeschoss erhalten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neuerrichtung einer Breitwellenwasserrutsche nach DIN EN 1069 Typ 7 aus Edelstahl mit separatem Flachwasser-Landebecken:Länge Rutsche ca. 15,4m, Breite ca. 4mLänge Landebecken ca. 6m, Breite ca. 4m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rasdorf
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36169
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.