Generalsanierung Landratsamt Neustadt a.d.Aisch - SLN-T05 Heizungstechnik
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt a. d. Aisch
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankens-mehrregion.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Landratsamt Neustadt a.d.Aisch - SLN-T05 Heizungstechnik
Vorhaben
Das Landratsamt Neustadt/Aisch – Bad Windsheim soll saniert werden. Gleichzeitig liegt ein Mangel an Flächen vor, weil die Zahl der
Arbeitsplätze im Zuge immer neuer Aufgaben gewachsen ist. Aufgabe war zunächst von einem idealen Raumprogramm ausgehend die
maximale Kapazität im Bestand unter Berücksichtigung funktionaler Zusammenhänge der einzelnen Sachgebiete zu untersuchen um so
herauszubekommen, welche Flächen nicht im Bestand unterkommen und somit angebaut werden müssen. 7 verschiedene
Flächenverteilungen wurden dabei untersucht. Nachdem der Anbaubedarf geklärt war, war im Folgenden die Aufgabe zu untersuchen, an
welchen Stellen die aus den Flächen generierte Baumasse platziert werden kann. Hierzu wurden 6 verschiedene Anordnungen untersucht.
Zwei Anordnungen wurden dabei vertieft und dem Kreistag jeweils mit einer Kostenschätzung vorgestellt. Für die dann verbleibende
Anordnung der Baumasse wurde abschließend noch der Energiestandard und die Konstruktionsweise in verschiedenen Varianten und
Kombinationen untereinander untersucht und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt. (4 Energiestandards, 3 Konstruktionsweisen) Der
Energiestandard und die Bauweise wurden in die weiteren Planungsphasen überführt. Der Altbau wird in seiner äußeren Gestalt mit
Lochfenstern und größeren Fassadenteilen im Wechsel weitgehend gleich bleiben. Es wird eine zeitgemäße Farbigkeit der Fenster
vorgesehen. Mit einem WDVS zur energetischen Aufrüstung bleibt die Putzoptik in Struktur und Farbigkeit erhalten.
Unter den Prämissen einer technischen und organisatorischen Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebes im Bestandsgebäude bleibt die
Errichtung des Bauteils D als erster Bauabschnitt - der Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist - die Folge. Der fertiggestellte
Bauabschnitt 1 soll dann als Rangierbahnhof für die folgenden weiteren Bauabschnitte der Generalsanierung des Bestandes dienen, die in den
nächsten Jahren Gegenstand weiterer Vergabeverfahren sein werden.
Lage
Das Landratsamt befindet sich in zentraler Lage in Neustadt/Aisch zu den Schulen südlich des Altstadtkerns. Der Marktplatz ist in zehn
Minuten zu Fuß erreichbar. Eine Bushaltestelle befindet sich in der Nähe des Gebäudes.
Neustadt a. d. Aisch
- Heizkörper Vertikal 25 Stück
- Heizkörper Horizontal 68 Stück
- Heizungs-Edelstahlrohr DN 15 - DN 32 540 m
- C-Stahlrohr DN 15 - DN 32 650 m
- C-Stahlrohr DN 40 - DN 50 20 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264950
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen (Formblatt 124EU):
Eintragung in der Handwerksrolle oder die Registrierung in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der
Europäischen Union.
Angaben, ob für die geforderten Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden.
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers
vorlegen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264950
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind. Auf Verlangen der Vergabe stelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen (Formblatt 124 EU):
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde. Auf Verlangen wird der Insolvenzplan vorgelegt.
Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6 e VOB / A vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegestz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR
belegt worden ist.
Ab einer Geldsumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unter fällt,
Ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorgelegt.
Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern dies nicht
Verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angaben der Lohnsummen vorgelegt.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264950
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen (Formblatt 124 EU): in den letzten 5
Geschäftsjahren ausgeführte vergleichbare Leistungen mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungsarten, der Ausführungszeit und der
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Verfügbare technische Ausrüstung.
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Siehe VHB 214.H.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Neustadt an der Aisch
Konrad-Adenauer-Straße 1
Zimmer B 112 – 1. OG
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de