Schulausstattung - Digitale Tafeln Referenznummer der Bekanntmachung: L22-13_DigTaf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulausstattung - Digitale Tafeln
Lieferung und Montage digitaler Tafeln, Pylonen und Zubehör für Grund- und Wirtschaftsmittelschule
Los 1 - Digitaltafeln Grundschule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ErgänzungsbeschaffungLieferung und Montage digitaler Tafeln (SmartBorads) inkl. Pylonen und Zubehör als Ergänzung zu den bereits in der Grundschule vorhandenen SmartBoards. 20 Stk. Digitaltafeln, Pylonen und Zubehör inkl. Montage
Los 2 - Digitaltafeln Wirtschaftsmittelschule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Montage digitaler Tafeln inkl. Pylonen und Zubehör für die Wirtschaftsmittelschule.30 Stk. Digitaltafeln, Pylonen und Zubehör inkl. Montage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Digitaltafeln Grundschule
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Digitaltafeln Wirtschaftsmittelschule
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.