Generalsanierung Bertleinschule Lauf BA1b - Tischlerarbeiten, Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-5.2-V217
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Bertleinschule Lauf BA1b - Tischlerarbeiten, Innentüren
Generalsanierung Bertleinschule Lauf a. d. Pegnitz BA1b - Tischlerarbeiten, Innentüren
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Voraussichtliche, unverbindliche Ausführung: Beginn: November 2022 Ende: Januar 2023 Massen:6 F30 Festverglasungen Holz mit Leibungsverkleidung30 1-flügelige Türen T30 / vollwandig dichtschliessend3 2-flügelige Türen T30 / vollwandig dichtschliessend13 Türflügel abholen und im Werk überarbeiten lassen, Wiedereinbau13 Zargen vor Ort überarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Speikern
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91233
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.