Neubau Rathaus mit Verwaltungs- und Gewerbeeinheiten und des Dorfplatzes in Odelzhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 201-572259
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Odelzhausen
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85235
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.odelzhausen.de/rathaus/KU-Bau-Odelzhausen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rathaus mit Verwaltungs- und Gewerbeeinheiten und des Dorfplatzes in Odelzhausen
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle 85235 Odelzhausen, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das bestehende Rathaus der Gemeinde Odelzhausen in der Schulstraße 14 wird den derzeitigen und zukünftigen Anforderungen in Bezug auf Platzbedarf, Brandschutz, Barrierefreiheit, Datenschutz und Arbeitsschutz nicht mehr gerecht. Eine zukunftsfähige Verwaltung ist im Bestandsgebäude nicht mehr gewährleistet. Ein Umbau der bestehenden Gebäudestruktur wäre mit einem unverhältnismäßigen finanziellen Aufwand verbunden.
Die Gemeinde Odelzhausen beabsichtigt daher die Realisierung eines multifunktionalen Gebäudes, das neben Nutzungen des Gemeinbedarfs und der Nahversorgung auch die Flächen der Verwaltungs- und Rathausnutzung beherbergen soll. Zu diesem Zweck erwarb die Gemeinde Odelzhausen über das gemeindliche Kommunalunternehmen „KU-Bau Odelzhausen“ das zentral gelegene Grundstück des ehemaligen Gasthauses „Zur Sonne“.
Auf dem Grundstück soll ein ortsbildprägender und repräsentativer Bau entstehen, der sich in seinen Abmessungen von den umgebenden Gebäuden abhebt und sich gleichzeitig in das Ortsbild einfügt.
Zur Optimierung der Planung hat der Auftraggeber (AG) einen Realisierungswettbewerb durchgeführt.
Im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahren nach VgV wurde der erste Preisträger mit den Planungsleistungen beauftragt.
Der vorgesehene Neubau verfügt über drei Vollgeschosse und eine Grundfläche von rund 900 m². Insgesamt ist eine Bruttogeschossfläche von etwa 2.600 m² vorgesehen, die Nutzungen reichen von Verwaltungs- bzw. Büroflächen bis hin zu Gastronomie, Metzgerei und Dorfladen. Für die notwendigen Pkw-Stellplätze ist eine Tiefgarage mit über 90 Stellplätzen geplant. Weiterhin ist im Zuge des Neubaus die Neuerstellung des auf dem Grundstück befindlichen Dorfplatzes notwendig.
Als Information liegt der Wettbewerbsbeitrag des Planungsteams Braunger Wörtz Architekten, Blaustein mit Logo verde Kulak Landschaftsarchitekten GmbH, Landshut der Bekanntmachung bei.
In weiteren Verhandlungsverfahren nach VgV wurden bereits auch die Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2 sowie die Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1 vergeben.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau.
Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe Leistungsphase 1, 2, 3 und 4 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft:
Anlagengruppe 1, 2, 3 – Honorarzone II;
Anlagengruppe 8 – Honorarzone III.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
KGR 410 ca. [Betrag gelöscht] EUR
KGR 420 ca. [Betrag gelöscht] EUR
KGR 430 ca. [Betrag gelöscht] EUR
KGR 480 ca. [Betrag gelöscht] EUR
Einen hohen Stellenwert legt der AG auf die wirtschaftliche Erstellung des Gebäudes. Diese wird in jeder Planungsphase überprüft werden. Mit Stand der Kostenberechnung wird es eine Baukostenobergrenze geben, die einzuhalten ist.
Vom Bauherrn werden zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen eine hohe Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit und Architekturqualität erreichen.
Der Neubau soll den Minimalenergiestandard nach der EU-Gebäuderichtlinie erfüllen.
Zudem ist dem AG der wirtschaftliche Betrieb des Gebäudes vorrangig wichtig. Hierfür sind z. B. effektive ökonomische Konstruktions- und Nutzungsanordnungen und der Energiebedarf zu bedenken. Ziel ist eine nachhaltige Bauweise, die mit Rohstoffen und Energie sparsam umgeht und die Umweltbelastung auf ein möglichst geringes Maß reduziert. Eine möglichst klimaneutrale Bauweise wird angestrebt. Zudem sind Materialien und Ausstattungen so zu wählen, dass sie langlebig und bei Bedarf einfach und kostengünstig auszutauschen sind. Zusätzlich soll eine durchgehende Barrierefreiheit der Erschließung und des Gebäudes nachgewiesen werden.
Der Planungsbeginn für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung, voraussichtlich in 02/2023.
Voraussichtlicher weiterer Zeitplan: Baubeginn 09/2023; Fertigstellung Baumaßnahme 08/2025; Nutzungsaufnahme 09/2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für die Realisierung des Rathauses mit Verwaltungs- und Gewerbeeinheiten und des Dorfplatzes in Odelzhausen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86316
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.