Lüftungsarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfefing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.Grafelfing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungsarbeiten
- 9 St. Lüftungsgeräte mit 1.000 bis 11.000 m3/h
- Zuluftgerät Schwimmmeister 900 m3/h
- ca. 1.900 m2 Luftleitungen aus Stahl verzinkt
- ca. 690 m2 Luftleitungen aus Al Mg 3
- ca. 840 m Wickelfalzrohr aus Stahl verzinkt
- ca. 90 m Wickelfalzrohr aus Al Mg 3
- 6 St. Schalldämpfer
- diverse Lüftungsklappen und -gitter
Gräfelfing
- 9 St. Lüftungsgeräte mit 1.000 bis 11.000 m3/h
- Zuluftgerät Schwimmmeister 900 m3/h
- ca. 1.900 m2 Luftleitungen aus Stahl verzinkt
- ca. 690 m2 Luftleitungen aus Al Mg 3
- ca. 840 m Wickelfalzrohr aus Stahl verzinkt
- ca. 90 m Wickelfalzrohr aus Al Mg 3
- 6 St. Schalldämpfer
- diverse Lüftungsklappen und -gitter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldmünchen
NUTS-Code: DE235 Cham
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Gemeinde Gräfelfing (bei der oben unter 1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Gemeinde Gräfelfing (bei der oben unter 1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 s. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Gemeinde Gräfelfing dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.