Befunddokumentation - LAKUMED Kliniken Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-077-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Befunddokumentation - LAKUMED Kliniken
Einführung eines zentralen Bild- und Befunddokumentationssystem (BBDS) für Endoskopien und Ultraschall inklusive der Anbindung an das klinikumsweite PACS und Integration in die bestehende IT-Systemlandschaft, insbesondere dem KIS und der Materialwirtschaft.
LAKUMED Kliniken Landshuter Kommunalunternehmen für medizinische Versorung (Anstalt des öffentlichen Rechts) Achdorfer Weg 3 84036 Landshut, Kreiskrankenhaus Vilsbiburg Krankenhausstraße 2 84137 Vilsbiburg, Schlossklinik Rottenburg Schloßstraße 1 84056 Rottenburg
Einführung eines zentralen Bild- und Befunddokumentationssystem (BBDS) für Endoskopien und Ultraschall inklusive der Anbindung an das klinikums-weite PACS und Integration in die bestehende IT-Systemlandschaft, insbesondere dem KIS und der Materialwirtschaft.
Durch das Beschaffungsvorhaben sollen sowohl Stabilität, Kapazität, Zukunftssicherheit, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit eines zentralen Bild- und Befundungdokumentationssystems (BBDS) für Endoskopien, Sonographien und ggf. perspektivisch weitere bildgebende Systeme inklusive der Anbindung an das konzernweite PACS gewährleistet werden.
Zukünftig sollen alle Endoskopie- und Sonographieeinheiten an das BBDS angebunden werden, die Bilder und ggf. Videos per DICOM an das PACS-System sowie die Befunde in das Archiv übertragen werden. Eine weitere Kernanforderung ist die hohe Integration in die IT-Systemlandschaft der LAKUMED hier insbesondere die Materialwirtschaft und das KIS medico.
Das separate Leistungsverzeichnis beschreibt die Anforderungen an ein zentrales Befunddokumentationssystem für endoskopische und sonographische Untersuchungen und Interventionen im Rahmen der klinischen Versorgung im Hinblick auf die Datenerhebung und die Unterstützung der administrativen und organisatorischen Prozesse. Zu den endoskopischen Untersuchungen zählen alle Untersuchungen, die mit Hilfe von flexiblen oder starren Optiken aus dem Inneren des Menschen über natürliche oder künstliche Körperöffnungen Fotos oder Videos über Bildsensoren aufzeichnen. Dazu gehören im speziellen z.B. die Gastroskopie, die Koloskopie, die ERCP, die Endosonographie, die Bronchoskopie und weitere.
Einbezogen sind alle Kliniken und Funktionsstellen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt endoskopische und sonographische Untersuchungen im Rahmen des Leistungsstellenmanagements (KHZG FTB6) an den Standorten der Lakumed Kliniken durchführen.
Das sind im Wesentlichen die Kliniken für innere Medizin sowie die Gastroenterologie.
Funktionsstelle Endoskopie an den Standorten:
Landshut
Vilsbiburg
Rottenburg
siehe Vergabeunterlagen
Förderung nach der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung - KHSFV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Fleischhacker GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerte
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YWTHCEME0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.