Sanitärtechnik DIN 18381 Referenznummer der Bekanntmachung: H22-0011-2-809
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärtechnik DIN 18381
- 71 Stück Sanitäre Einrichtungsgegenstände mit Armaturen und Zubehör
- 2 Stück Enthärtungsanlagen mit 3,4 m3/h und 5,4 m3/h
- 2 Stück Druckerhöhungsanlagen
- 1.284 lfdm Bewässerungsleitungen aus V2A d 15 bis d42, gepreßt
- 98 lfdm Feuerlöschleitung Trocken DN 80 mit 2 Einspeisungen und 9 Entnahmestellen
- 686 lfdm Abwasserleitungen DN 50 bis DN 100 inkl. Formstücke
- 16 Stück dezentrale elektrische Warmwassergeräte
- Brunnentechnik für einen Zierbrunnen im Brunnenhof
Historisches Rathaus Straubing, Theresienplatz 2, 94315 Straubing
- 71 Stück Sanitäre Einrichtungsgegenstände mit Armaturen und Zubehör
- 2 Stück Enthärtungsanlagen mit 3,4 m3/h und 5,4 m3/h
- 2 Stück Druckerhöhungsanlagen
- 1.284 lfdm Bewässerungsleitungen aus V2A d 15 bis d42, gepreßt
- 98 lfdm Feuerlöschleitung Trocken DN 80 mit 2 Einspeisungen und 9 Entnahmestellen
- 686 lfdm Abwasserleitungen DN 50 bis DN 100 inkl. Formstücke
- 16 Stück dezentrale elektrische Warmwassergeräte
- Brunnentechnik für einen Zierbrunnen im Brunnenhof
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Niederwinkling
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94559
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]