Abholung, Transport, Aufbereitung und Verwertung von Müllverbrennungsschlacke Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2023-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung, Transport, Aufbereitung und Verwertung von Müllverbrennungsschlacke
Abholung, Transport, Aufbereitung und Verwertung von Müllverbrennungsschlacke aus der Müllverbrennungsanlage München Nord (MVA) im Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.08.2025 mit Verlängerungsoption um bis zu einem Jahr
Verwertung von ca. 70000 t/a Müllverbrennungsschlacke
Abholung der Müllverbrennungsschlacke an der Müllverbrennungsanlage München Nord (MVA), Münchner Str. 22, 85774 Unterföhrung; Aufbereitung und Endverwertung in behördlich genehmigten Anlagen
Abholung, Transport, Aufbereitung und Verwertung von ca. 70.000 t/a Müllverbrennungsschlacke aus der Müllverbrennungsanlage München Nord (MVA) im Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.08.2025 mit Verlängerungsoption um bis zu einem Jahr.
Der AWM behält sich vor, den Auftragszeitraum optional um bis zu einem Jahr, längstens bis 31.08.2026 zu verlängern. Sofern der AWM von der Verlängerungsoption Gebrauch macht, wird der Auftragnehmer (AN) hierüber bis spätestens 28.02.2025 benachrichtigt.
Der AWM behält sich vor, den Auftragszeitraum optional um bis zu einem Jahr, längstens bis 31.08.2026 zu verlängern. Sofern der AWM von der Verlängerungsoption Gebrauch macht, wird der Auftragnehmer (AN) hierüber bis spätestens 28.02.2025 benachrichtigt.
Verwertung von ca. 70000 t/a Müllverbrennungsschlacke
Abholung der Müllverbrennungsschlacke an der Müllverbrennungsanlage München Nord (MVA), Münchner Str. 22, 85774 Unterföhrung; Aufbereitung und Endverwertung in behördlich genehmigten Anlagen
Abholung, Transport, Aufbereitung und Verwertung von ca. 70.000 t/a Müllverbrennungsschlacke aus der Müllverbrennungsanlage München Nord (MVA) im Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.08.2025 mit Verlängerungsoption um bis zu einem Jahr.
Der AWM behält sich vor, den Auftragszeitraum optional um bis zu einem Jahr, längstens bis 31.08.2026 zu verlängern. Sofern der AWM von der Verlängerungsoption Gebrauch macht, wird der Auftragnehmer (AN) hierüber bis spätestens 28.02.2025 benachrichtigt.
Der AWM behält sich vor, den Auftragszeitraum optional um bis zu einem Jahr, längstens bis 31.08.2026 zu verlängern. Sofern der AWM von der Verlängerungsoption Gebrauch macht, wird der Auftragnehmer (AN) hierüber bis spätestens 28.02.2025 benachrichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe Registergericht mit Sitz, Registernummer und USt-ID;
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als drei Monate) oder ein bei EU-Mitgliedstaaten vergleichbarer Nachweis
Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist; Angaben über Gesamtverhältnisse, über Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit und über die Kundenverbindung/Kontoführung)
Eigenerklärung, dass ausreichender Versicherungsschutz bzgl. Umwelt- und Betriebshaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung besteht (näheres siehe Fragebogen Eignunsprüfung)
Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen.
Eigenerklärung zu
Referenzen (mindestens zwei zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen);
technische Fachkräfte und weisungsbefugtem Ansprechpartner;
technische Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
Ausstattung, Geräten, ... für die Ausführung des Auftrags;
Genehmigung und Kapazitäten bzgl. Aufbereitungsanlage;
Genehmigung und Kapazitäten bzgl. Endbestimmungsanlage;
Notifizierung, sofern einschlägig
Elektronisches Nachweisverfahren, sofern einschlägig;
Transportkette, Transportkapazität und Transportmittel;
Stoffstromdarstellung, transparent und lückenlos vom Stoffeingang bis zur endgültigen Verwertung/Beseitigung.
Nachweise bzgl. Genehmigungen und Kapazitäten sind nach Anforderung durch den Auftraggeber nachzureichen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Annahmeerklärung Endverwerter
aktuelles Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat inkl. Anlagen für das Befördern, Lagern, Behandeln und die Vorbereitung zur Verwertung von Müllverbrennungsschlacke (AVV 190112) oder gleichwertiger Nachweis
bei Verbringung eines Gelbe- oder Rote-Liste-Stoffes entsprechenden Nachweis
Nachweis der Ortsbesichtigung
ggf. Verzeichnis Unterauftragnehmer
Nähere Ausführungen siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Hinweise:
Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen.
Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Eignungsprüfung die Anlage des Bieters/Unterauftragnehmers zu besichtigen.
Eigene oder fremde Erfahrungen - auch außerhalb der Referenzliste - können i. R. der Eigngunsprüfung berücksichtigt werden.
Alles Nachweise sind in deutscher Schriftsprache vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
erstes Quartal 2025 bzw. bei Verlängerung erstes Quartal 2026
Hinweis zu II.1.6 (Loslimitierung):
Für den Fall, dass nur ein Bieter ein wertbares Angebot abgibt, behält sich der Auftraggeber vor, diesem Bieter beide Lose zuzuteilen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform
(vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden ausschließlich über die Plattform erteilt. Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden, neu hochgeladen werden.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).