Feste Bestuhlung Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0502
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feste Bestuhlung
Es kommen vorwiegend folgende Leistungen zur Ausführung:
Lieferung und Einbau einer Hörsaalbestuhlung mit ca. 390 Sitzplätzen, Stuhlgestell aus Rechteckstahlrohr, Sitz- und Stuhllehne aus Buchensperrholz und Deckfurnier Buche, dazu zwei mobile Rollstuhlfahrertische und zwei barrierefreie Arbeitsplätze
Es kommen vorwiegend folgende Leistungen zur Ausführung:
Lieferung und Einbau einer Hörsaalbestuhlung mit ca. 390 Sitzplätzen, Stuhlgestell aus Rechteckstahlrohr, Sitz- und Stuhllehne aus Buchensperrholz und Deckfurnier Buche, dazu zwei mobile Rollstuhlfahrertische und zwei barrierefreie Arbeitsplätze
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schönau
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69250
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]